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Koalition setzt im Finanzausschuss energetische Gebäudesanierung mit Änderungen durch

(30.6.2011; upgedatet am 9.7., 1.11.2011 sowie 16.12.2012) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem von der Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17/6074) zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP votierten für den Gesetzentwurf, nachdem sie zuvor eine Reihe von Änderungen eingefügt hatten. Die Fraktionen von SPD und Die Linke votierten gegen den Gesetzentwurf. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Mit dem Gesetz sollen energetische Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gefördert werden. Dabei gibt es zwei Wege:

  • Bei vermieteten Gebäuden sollen Abschreibungen möglich werden,
  • bei Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden sollen die Aufwendungen wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen gefördert werden, ”mit denen insbesondere erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Steuerpflichtige können über einen Zeitraum von 10 Jahren diese nachträglichen Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 Prozent steuermindernd geltend machen. Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden können die entsprechenden Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren gleichmäßig verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden.

Mit den von der Koalition beschlossenen Änderungen soll das Gesetz nun nicht mehr zum 1. Januar 2012, sondern bereits im laufenden Jahr in Kraft treten. Als Datum eingefügt wurde der Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Die erhöhten Absetzungen bei vermieteten Gebäuden oder der Abzug wie Sonderausgaben bei selbstgenutztem Wohneigentum werden nach dem Änderungsbeschluss für Maßnahmen gewährt, die ab dem 6. Juni (Tag des Kabinettsbeschlusses) begonnen und vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Mehrere Änderungswünsche der Opposition wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.

Update vom 9.7.2011: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.7. den Atomausstieg und die Energiewende weitgehend abgesegnet. Er billigte das Atomgesetz und sechs Begleitgesetze. Nur dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden versagte er die Zustimmung.

Update vom 1.11.2011: Zunächst hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zunächst nicht angerufen; jetzt möchte sie aber offenbar der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen wohl doch noch eine Chance geben - siehe Beitrag "Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen endlich im Vermittlungsausschuss" vom 1.11.2011.

Update vom 16.12.2012: Das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist beendet. Betroffe­ne Verbände zeigen sich enttäuscht - siehe Baulinks-Beitrag vom 16.12.2012.

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