Baulinks -> Redaktion  || < älter 2011/1020 jünger > >>|  

Wenn das Solardach blendet: Nachbarn müssen nicht jede Störung hinnehmen

(3.7.2011) Bei allem gesellschaftlichen Interesse und aller staatlichen Unterstützung für die Solarenergie müssen dabei doch die elementaren nachbarrechtlichen Regeln eingehalten werden. So kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein entsprechendes Gerichtsurteil interpretiert werden. Anwohner hatten den Klageweg beschritten, weil sie von den Reflektoren ständig geblendet wurden (Landgericht Heidelberg, Aktenzeichen 3 S 21/08).

Der Fall: Ein Hausbesitzer hatte auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage angebracht, um die Sonnenenergie nutzen zu können. Was er allerdings dabei nicht bedacht hatte: Die Kollektoren der Anlage waren so ungünstig ausgerichtet, dass seine Nachbarn auf ihren Terrassen in den Monaten März bis Oktober täglich mindestens eine halbe Stunde geblendet wurden. Darin sahen sie eine erhebliche Störung in der Nutzung ihrer Immobilie und wollten sich dies nicht bieten lassen. Der Nutzer der Solarenergie verwies unter anderem darauf, dass die Sonneneinstrahlung immerhin Folge eines Naturereignisses und deswegen zumutbar sei.

Das Urteil: Der Hausbesitzer musste die Konsequenzen ziehen und seine Solaranlage etwas anders ausrichten. So entschieden es die zuständigen Zivilrichter. Die Beeinträchtigung der Nachbarn, das stellten sie zweifelsfrei fest, sei "wesentlich". Man könne von ihnen auch nicht verlangen, sich mit Selbsthilfemaßnahmen davor zu schützen. Und schließlich komme als wesentliches Argument noch hinzu, dass der Betroffene die Kollektoren nicht ortsüblich angebracht habe. Alles in allem sei deswegen die Anlage in der bisher betriebenen Form nicht zumutbar.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH