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Erste Verbesserungen im KWK-Gesetz beschlossen

(5.7.2011; upgedatet am 24.1.2012) Am 30.6.2011 hat der Deutsche Bundestag laut Plenarprotokoll die Annahme des Entwurfs eines "Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften" (BT-Drucksache 17/6072 vom 6.6.2011) beschlossen. Mit diesem Artikelgesetz wird u.a. das KWK-Gesetz geändert, hier in Artikel 6. Danach gilt zukünftig ab Bekanntmachung des beschlossenen Artikelgesetzes:

ERSTENS: Der Zeitraum für die Erst-Inbetriebnahme von KWK-Anlagen, die Anspruch auf Zahlung der KWK-Zuschlage erheben wollen, wird vom 31.12.2016 auf den 31.12.2020 verlängert.

Dadurch ist die Gefahr, dass in Kürze bei der Planung und Errichtung von KWK-Anlagen wieder einmal eine "Torschlusspanik" einsetzt, zunächst gebannt. Vorhandene KWK-Potentiale können mit der notwendigen planerischen Sorgfalt erschlossen werden, die finanzielle Planungssicherheit ist deutlich verbessert.

ZWEITENS: Die Begrenzung der Zuschlagsdauer für Anlagen größer als 50 kW elektrisch - bisher auf max. 6 Jahre bzw. 4 Jahre im produzierenden Gewerbe - wird gestrichen. Es gilt nur noch die Grenze von insgesamt 30.000 Vollbenutzungsstunden.

Davon profitieren die KWK-Anlagen, die innerhalb der jetzt gestrichenen Jahresgrenzen die 30.000 Vollbenutzungsstunden nicht ausnutzen konnten. Mit dieser Regelung wird eine deutlich flexiblere Fahrweise der Anlagen möglich, ohne dass mögliche Zuschlagszahlungen verloren gehen. Insbesondere an den Standorten, an denen die Wärmeabnahme für die Anlagen nicht das ganze Jahr über durchgehend gewährleistet ist, ist eine KWK-Anlage größerer Leistung jetzt deutlich attraktiver als bisher - womit die spürbare Verbesserung für KWK-Anlagen größerer Leistung gelungen wäre.

Da sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme für diese Änderungen gleichlautend ausgesprochen hat und gegen den betreffenden Teil des Artikelgesetzes keinen Einspruch eingelegt hat, ist zu erwarten, dass diese Verbesserungen umgesetzt werden.

Update vom 24.1.2012: Mini-KWK-Anlagen werden wieder durch das Bundesumweltministerium gefördert

Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden. Förderfähig sind KWK-Anlagen, die die EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertreffen - siehe entsprechenden Baulinks-Beitrag vom 24.1.2012.

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