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Italien: 10% höhere Einspeisevergütung, wenn PV-Anlage in der EU gefertigt wurde

(25.7.2011) Um künftig in Italien eine um 10% höhere Einspeisevergütung erhalten zu können, müssen die verwendeten Photovoltaik-Module und Wechselrichter innerhalb der EU gefertigt worden sein. Zudem setzt der Antrag an die italienische Gestore Servizi Energetici (GSE) voraus, dass die Fertigung der Module in der EU unabhängig überwacht wird. Der TÜV Rheinland beispielsweise bietet die entsprechenden Überprüfungen als international anerkannte im IEC-System akkreditierte Zertifizierungsstelle an.

Die für den italienischen Markt erforderlichen Bescheinigungen müssen detaillierte Informationen über die einzelnen Arbeitsschritte der Fertigung in der EU enthalten. Darüber hinaus ist eine Kennzeichnung der Module im Hinblick auf ihre Rückführbarkeit auf den jeweiligen Produktionsstandort erforderlich. „Trotz Übergangsvorschriften bis Sommer 2012 wirken die neuen Vorgaben faktisch bereits jetzt und der Herkunftsnachweis ist für den Erfolg auf dem italienischen Markt entscheidend“, so Jörg Althaus, Geschäftsfeldleiter Regenerative Energien von TÜV Rheinland.

Im Falle der neuen italienischen Einspeisevergütung ist ein genauer Abgleich der Anforderungen erforderlich: So ist der Nachweis zu erbringen, dass 60 Prozent der Wertschöpfung bei der Fertigung der Systemkomponenten innerhalb der EU erfolgen. In weiteren Ausführungsbestimmungen ist genau festgelegt, auf welche Bereiche sich diese Vorgaben beziehen. So müssen beispielsweise die Laminierung der Photovoltaikmodule, die elektrische Verschaltung sowie die erforderlichen elektrischen Tests als Teil des Herstellungsprozesses in Europa vorgenommen worden sein. Alternativ müssen die Solarzellen oder Wafer innerhalb der EU gefertigt worden sein.

Um eine Einspeisevergütung zu erhalten, müssen ab 1. Juli 2012 zusätzlich eine Recyclingverpflichtung sowie die Normen und Zertifikate ISO 9001, OHSAS 18001 und ISO 14000 im Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz erfüllt werden.

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