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BDA fordert, offene Wettbewerbe ohne Zulassungskriterien gesetzlich festzuschreiben

(22.8.2011) In der August-Ausgabe veröffentlichte art eine Recherche mit neuen Dokumenten, die belegen, dass Franco Stella nur einen festangestellten Architekten hatte und damit nicht berechtigt war, am Wettbewerb für das Berliner Stadtschloss teilzunehmen. Durch die Teilnahmebedingung von drei Festangestellten waren 85 Prozent aller deutschen Architekten vom Wettbewerb ausgeschlossen, wie Zahlen des Europäischen Rats der Architekten ACE belegen.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse hat die Debatte um Wettbewerbsverfahren der öffentlichen Hand neu angefacht, inklusive der Forderung, offene Wettbewerbe gesetzlich vorzuschreiben.

Michael Frielinghaus, Präsident des Bundes Deutscher Architekten (BDA), sagte in einem Interview mit art: "Es wird nicht als Kavaliersdelikt gesehen, wenn Kollegen mit falschen Angaben operieren." Frielinghaus kritisierte, dass generell bei Wettbewerben zu starre Bedingungen an die Teilnehmer gestellt würden: "Völlig losgelöst vom Stadtschloss spüren wir, dass von den Bauherren immer restriktivere Verfahren mit immer höheren Teilnehmerhürden gewählt werden."

Dagegen fordert der BDA den Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen: "Zulassungskriterien sind nicht notwendig. Der BDA fordert daher, dass der öffentliche Bauherr grundsätzlich offene Wettbewerbe auslobt." Es sieht ganz so aus, als ob diese Debatte erst beginnt.

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