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Niederspannungsrichtlinie für Wechselrichter in Kraft

(8.9.2011) Seit dem 1. August 2011 ist die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 in Kraft. Diese reguliert Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Ziel der Vorschrift ist es, dezentrale Anlagen besser in das Stromnetz zu integrieren. U.a. waren auch wichtige Wechselrichter-Hersteller an der Entwicklung der Richtlinie beteiligt. Sie unterstützen damit den raschen Zubau von erneuerbaren Energien und bereiten sich gleichzeitig auf die neuen Herausforderungen im Netzbetrieb vor.

Wirkleistungsregelung bei Überfrequenz

Die Richtlinie schreibt bei Frequenzen größer 50,2 Hertz eine geregelte Reduktion der Wirkleistung vor. Dies ist erforderlich, um die Systemstabilität im Falle von Überfre­quenz zu gewährleisten. Die bisherige Anforderung (Abschaltung anstelle von Rege­lung) kann bei der aktuellen Zahl an Anlagen zu weiträumigen Versorgungsausfällen führen - siehe auch Beitrag "FNN-Übergangsregelung löst "50,2 Hertz-Problem" in PV-Anlagen" vom 20.6.2011.

Blindleistungsbereitstellung zur statischen Spannungshaltung

Eine der Hauptproblematiken im Niederspannungsnetz ist die erhöhte Spannung durch dezentrale Einspeisung. Mit Hilfe von gezielter Blindleistungseinspeisung kann diese Problematik entschärft und die Spannung wieder gesenkt werden, wodurch sich zugleich deutlich mehr Anlagen installieren lassen. Die Blindleistung wird entsprechend einer Kennlinie geregelt.

Symmetrische Drehstromeinspeisung

Erzeugungseinheiten dürfen nur noch einphasig angeschlossen werden wenn die Summe aller einphasig angeschlossenen Einheiten 4,6 kVA je Außenleiter nicht übersteigt. Somit können maximal dreimal 4,6 kVA = 13,8 kVA einphasig, verteilt auf die drei Außenleiter, angeschlossen werden. Sobald dieser Grenzwert überschritten wird, ist für jede Erweiterung nur noch symmetrische Drehstromeinspeisung erlaubt.

Zeitschiene

Die neue Anwendungsregel ist seit 1.8.2011 in Kraft. Im Übergangszeitraum bis zum 31.12.2011 kann sowohl die neue VDE-AR-N 4105 als auch die bisher gültige VDEW-Richtlinie angewandt werden. Die Entscheidung dafür liegt beim Anschluss­nehmer. Ab dem 1.1.2012 wird ausschließlich die neue Niederspannungsrichtlinie angewandt, es gilt das Inbetriebnahmedatum.

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