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Neue Mindestlöhne im Baugewerbe ab 1. Januar 2012

(24.10.2011) Das Bundeskabinett entschied am 19.10. positiv über den gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages vom 28. April 2011. Damit kann mit einem rechtzeitigen Inkrafttreten der Achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe gerechnet werden.

Die neue Mindestlohnverordnung für das Baugewerbe soll am 1. Dezember 2011 in Kraft treten, die zurzeit geltenden Mindestlöhne werden aber erst mit Wirkung vom 1. Januar 2012 erhöht werden.

Übersicht: Neue Mindestlöhne im Baugewerbe ab 1. Januar 2012
Alte Bundesländer: Mindestlohn 1
Mindestlohn 2
11,05 €
13,40 €
Neue Bundesländer: EinheitlicherMindestlohn 10,00 €
Berlin: Mindestlohn 1
Mindestlohn 2
11,05 €
13,25 €

ZDB: Dem Ziel eines einheitlichen Mindestlohnes näher gekommen

ZDB-Vizepräsident Frank Dupré begrüßt die heutige Zustimmung des Bundeskabinetts zu den neuen Mindestlöhnen im Baugewerbe: „Erst mit dieser Kabinettsentscheidung findet die diesjährige Tarifrunde im Baugewerbe und die erneut erfolgreiche Schlichtung unter Vorsitz von Bundesminister a.D. Wolfgang Clement ihren wirklichen Abschluss. Statt ruinöser wird es auch künftig geordnete Wettbewerbsverhältnisse auf deutschen Baustellen geben. Größeren Verwerfungen auf dem Bauarbeitsmarkt durch unlautere Wettbewerbsbedingungen wird in bewährter Weise durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne vorgebeugt. Damit fördern wir zugleich den fairen Wettbewerb im Baugewerbe zwischen allen auf dem Baumarkt tätigen inländischen und ausländischen Baubetrieben.“

ZDB-Vizepräsident Dupré hob hervor, dass in den diesjährigen Mindestlohnverhandlungen erneut eine Angleichung der unterschiedlichen Mindestlöhne in den alten und neuen Bundesländern erfolgt sei. „Damit sind wir dem Ziel eines einheitlichen Mindestlohnes als tarifvertraglicher Lohnuntergrenze für alle auf deutschen Baustellen ausgeführten Bauarbeiten ein gutes Stück näher gekommen“, so Dupré.

Bauindustrie: für branchenspezifische Mindestlöhne, gegen Einheits-Mindestlöhne

Auch die Bauindustrie begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts. Der Vizepräsident Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dipl.-oec. Andreas Schmieg sagte dazu in Berlin. „Die Entscheidung zeigt, dass die Koalition aus CDU, CSU und FDP verstanden hat, dass die Mindestlöhne in unserer Branche unverzichtbar sind. Angesichts des weiterhin großen Lohngefälles in Europa sind die Bau-Mindestlöhne zwingend notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und inländische Bauunternehmen zu schützen. Mindestlöhne machen nur Sinn, wenn sie eine für die jeweilige Branche angemessene Höhe haben. Deshalb sind wir gegen alle Pläne zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Einen branchenfremden gesetzlichen Einheits-Mindestlohn lehnt die Bauindustrie kategorisch ab.“

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