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Treppenlift mit Zuschuss aus der Pflegeversicherung - aber ohne Rechtsanspruch

(2.11.2011) Oft belächelt, ist ein Treppenlift in vielen Fällen die einzige Alternative zum Umzug ins Seniorenheim, wenn die Muskeln schwächer werden und die kleinste Treppe zur Barriere wird. Zwar sind Treppenlifte keine Kassenleistung. Gehbehinderte, die mindestens in die Pflegestufe 1 eingeordnet worden sind, können jedoch einen Zuschuss aus der Pflegeversicherung von bis zu 2.557 Euro beantragen - darauf weist Friedhelm Rudolph von Arolser Liftsysteme hin.

Erst beantragen und abwarten

Beim Zuschuss für den Treppenlift gilt in der Regel: Erst den Antrag stellen, Genehmigung abwarten und dann mit dem Einbau beginnen. Den Zuschuss kann man aber unter Umständen auch nachträglich bekommen - nämlich dann, wenn die Einstufung in die Pflegeversicherung erst nach dem Kauf des Treppenlifts erfolgt.

Das Prozedere für einen Zuschuss ist einfach: Die Interessenten schicken ein formloses Schreiben mit einem Antrag auf Pflegeleistungen an die jeweilige Krankenkasse, denn diese ist die zuständige Pflegekasse. Von der Kasse kommt dann ein Formular, das ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss. Auf den Zuschuss gibt es keinen Rechtsanspruch, die Förderung wird aber in vielen Fällen positiv beschieden - so Rudolph.

Weitere Informationen zu Treppenliften können per E-Mail an Arolser Liftsysteme angefordert werden.

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