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Beleuchten ohne Explosionsgefahr

(4.11.2011) Bei laufender Produktion bleibt die Gefahr oft unbemerkt: Staub, Dämpfe oder Gase können zu Explosionen führen. Gefährdet sind u.a. landwirtschaftliche Betriebe, Chemieunternehmen sowie Holz, Metall und Kunststoff verarbeitende Firmen, die sich des explosiven Risikos viel zu oft gar nicht bewusst sind und deshalb ziemlich unsachgemäß mit ihrer Elektroinstallation und Beleuchtungseinrichtungen umgehen.

Elektrik kann Explosionen auslösen

Elektrische Geräte können durch Funken oder heiße Oberflächen Explosionen auslösen. Daher muss die Beleuchtung in gefährdeten Betrieben hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Explosionsgeschützte Leuchten - kurz: Ex-Leuchten – leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Mitarbeitern und Anlagen.

Der Einsatz von Ex-Leuchten wird unter anderem durch die europäische ATEX-Richtlinie 94/9/EG geregelt. Sie legt wichtige Anforderungen für Produkte fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Vorgaben für die Gestaltung der dortigen Arbeitsplätze macht die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Wichtig: Die Verantwortung für den Explosionsschutz tragen die Betreiber der Anlagen.

In Industriebetrieben sind Bereiche mit Explosionsgefahr in drei Zonen eingeteilt – je nach Grad der Gefährdung. Dementsprechend gibt es Ex-Leuchten in drei Gerätekategorien:

  • Die Kategorie 1D (Stäube) beziehungsweise 1G (Gase, Dämpfe, Nebel) steht für sehr hohe Sicherheit,
  • 2D/2G für hohe Sicherheit und
  • 3D/3G für normale Sicherheit.

Wichtig ist dabei vor allem eine hohe Schutzart. So müssen etwa Leuchten der Kategorie 1D die Schutzart IP 6X haben, also staubdicht sein.

Doch eine hohe Schutzart alleine reicht nicht aus. Dazu kommen weitere Eigenschaften, etwa eine begrenzte Oberflächentemperatur und mechanische Festigkeit. Akkreditierte Prüfstellen wie TÜV oder Dekra bescheinigen Eignung und Sicherheit von Ex-Leuchten.

Ein Tipp: Das Typenschild von Ex-Leuchten fasst alle für den Gebrauch wichtigen Informationen zusammen, so zum Beispiel die zulässigen Umgebungstemperaturen.

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