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Montage von kraftbetätigten Fenstern nach geltender Maschinenrichtlinie

kraftbetätigte Fenstern nach Maschinenrichtlinie(16.12.2011) Der Fensterautomation ist in modernen Gebäuden einer deutlich zunehmenden Aufmerksamkeit zuzuschreiben. Im Alltag sorgen die automatisierten kraftbetätigten Öffnungsaggregate - wie z.B. Fenster, Lamellen oder Lichtkuppeln - z.B. für ein gutes Raumklima durch eine automatisierte natürliche Be- und Entlüftung. Die Planung und der Bau dieser kraftbetätigten Fenster erfordert die Einhaltung der Maschinenrichtlinie für kraftbetätigte Fenster 2006/42/EG unter Beachtung einer Risikoanalyse mit Konformitätserklärung und Dokumentation der Anlagenbeschreibung. Ein CE-Kennzeichen ist an jedem Fenster, mit Dokumentation der Prüfnummer sichtbar anzubringen.

Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist bereits seit dem 29. Dezember 2009 verbindlich durch das nationale Recht anzuwenden. Der Geschäftsbereich Fensterautomation von STG-Beikirch stellt dazu allen interessierten Verarbeitern eine leicht verständlich gestaltete, selbsterklärende Prozessübersicht zur Verfügung, die die vorgeschriebene Vorgehensweise veranschaulicht.

Die Prozessübersicht zu kraftbetätigten Fenstern nach geltender Maschinenrichtlinie kann im Bedarfsfall zusammen mit entsprechenden Detailinformationen kostenlos per E-Mail an STG-Beikirch angefordert werden. Materialien zur korrekten CE-Kennzeichnung von Fenstern können zusätzlich gegen eine geringe Gebühr erworben werden.

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