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VPB: So lässt sich Brandgefahr an Fassaden reduzieren

(19.1.2012) Ein erheblicher Anteil von Neubauten (und Gebäudesanierungen) erreicht die gesetzlich geforderten Energieverbrauchswerte mit Hilfe von Wärmedämmverbund­systemen (WDVS) mit Polystyrol. Auch Reimund Stewen, Vorstandsmitglied des Ver­bands Privater Bauherren (VPB), bestätigt aus seiner Beratungspraxis, dass dieser Wandaufbau sich heute als Standard etabliert hat. Gleichwohl ist aber diese WDVS-Art Ende 2011 durch verschiedene Medienberichte erheblich in Verruf geraten. (Siehe u.a. Baulinks-Beitrag "Diskreditierung der Fassadendämmung laut Deutscher Energie-Agentur „haltlos”" vom 12.12.2011.)

„Wenn Polystyrol brennt, dann lodert es nicht, sondern es schwelt großflächig, schmilzt und tropft in großer Breite von der Fassade“, erläutert Bausachverständiger Stewen. „Diese undurchdringliche Barriere aus flüssigem heißem Material behindert die Feuerwehr beim Löschen und die Bewohner beim Verlassen des brennenden Hauses. Außerdem, und das ist mindestens ebenso problematisch, setzt das brennende Mate­rial chemische Verbindungen frei, die Fachleute als extrem giftig einstufen und die Retter, Hausbewohner und Nachbarschaft bedrohen.“ (Vergleiche mit Beitrag "Der IVH reagiert: „Styropor ist nicht brandgefährlich”" vom 12.12.2011.)

Was kann der private Bauherr tun, um sich davor zu schützen?

„Der private Bauherr kann relativ wenig tun, zumal, wenn er beim Schlüsselfertigan­bieter kauft. Das ist heute der Normalfall, denn die meisten Kommunen vergeben Bau­grund nicht mehr an Privatleute, sondern nur noch an Entwickler“, erläutert Bausach­verständiger Stewen. „Der Bauträger bietet in der Regel die preiswerteste Lösung an, und die besteht nun einmal aus 17,5 Zentimeter dicken Kalksandsteinmauerwerk mit einer zwölf bis 20 Zentimeter dicken Vorsatzschale aus Polysytrol. Andere Systeme sind nicht vorgesehen. Wenn der Bauherr eine Alternative sucht, muss er individuell planen, und das ist die Ausnahme.“

Brandriegel: nicht immer Pflicht, aber Option

Nach Einschätzung des Verbands Privater Bauherren ließe sich die Brandgefahr redu­zieren, wenn bestimmte Sonderbauteile - gemeint sind Brandriegel - installiert würden, die die Hersteller auch anbieten. Dabei handelt es sich um etwa zehn Zentimeter breite Streifen aus Mineral­wolle, die jeweils oberhalb von Türen und Fenstern in die Wärmedämmung eingebaut werden. „Dadurch soll das Eindringen des Feuers in die Polystyrolschale verhindert werden“, erläutert Reimund Stewen, gibt aber gleichzeitig zu bedenken: „Diese Bau­teile sind allerdings im Einfamilienhaus brandschutztechnisch nicht vorgeschrieben. Schlüsselfertiganbieter müssen sie deshalb auch weder einbau­en noch anbieten. Käufer, die sie dennoch haben wollen, bezahlen dafür zusätzlich etwa 5.000 Euro pro Haus.“ (Siehe u.a. auch Beitrag "Putzträgerbrandriegel in der WLG 035 mit beidseitiger Haftbeschichtung" vom 14.9.2011)

Mineralwolle-WDVS oder Massivbau als Alternative

Bauherren, denen Fragen der Nachhaltigkeit und des Brandschutzes wichtig sind, sollten sich zunächst immer überlegen, welche Art Haus sie eigentlich haben wollen. „Dabei spielt der Wandaufbau eine zentrale Rolle“, erläutert Bausachverständiger Stewen. Auch wenn das Wärmedämmverbundsystem aus Polystyrol heute üblich ist, so gibt es doch Alternativen, die in Herstellung, Dauerhaftigkeit und späterer Entsor­gung besser dastehen als das gängige Material. Zum Beispiel andere, weniger schnell brennende und in ihren Ausdünstungen nicht so giftige Wärmedämmungen, wie etwa Mineralwolle.

Auch ein reiner Massivbau mit dicken Außenwänden ist denkbar. Allerdings sollten auch in diesem Fall einige der heute üblichen Mauersteine nicht immer erste Wahl sein - nämlich dann, wenn sie im Innern mit brennbaren Dämmmaterialien gefüllt sind. Kenner entscheiden sich daher für einen Massivbau aus Lehm- oder aus Mauersteinen, die mit mineralischen, nicht brennbaren Baustoffen gefüllt sind. Aber das sind alles in allem Ausnahmen, die sich die meisten Bauherren nicht leisten können und wollen, und die Schlüsselfertiganbieter deshalb auch grundsätzlich nicht im Programm haben. (Siehe auch Baulinks-Beiträge zu gefüllten Mauersteinen.)

auf zweiten Fluchtweg bestehen

Auf einem allerdings sollte jeder Bauherr und Käufer eines schlüsselfertigen Objekts bestehen: auf dem zweiten Fluchtweg. Er ist in den meisten Landesbauordnungen vorgeschrieben, wird aber nach Erfahrung des VPB immer wieder ignoriert. „Wenn es brennt, sind die Treppenhäuser schnell verqualmt. Die giftigen Gase schneiden den Hausbewohnern dann diesen Weg ins Freie ab. Deshalb muss ein zweiter Fluchtweg vorgesehen werden“, erklärt Reimund Stewen. Das kann ein Fenster oder Balkon zur Straße sein.

Auch im Dachgeschoss muss ein ausreichend großes Fenster zur Straße hin gehen, damit Bewohner von der Feuerwehr durch dieses Fenster geborgen werden können.

Aus dem Keller sollten sich die Bewohner im Brandfall über eine Außentreppe oder einen ausreichend großen Kellerlichtschacht retten können.

„Wir Bauherrenberater sind immer wieder überrascht, wie wenig viele Bauherren wissen. Sie machen sich Gedanken über die Badausstattung im neuen Haus, über Tapeten, Böden und Türdrücker. Aber die wenigsten informieren sich über Wandauf­bauten, gesundheitsbedenkliche Baustoffe oder lebenswichtige Fluchtwege. Auch Brandmelder, in über der Hälfte aller Bundesländer inzwischen gesetzlich vorgeschrie­ben, fehlen nach wie vor in vielen Neubauten. Angesicht der immensen Summen, die Bauherren in ihre Immobilie investieren, sollten sie sich im Vorfeld gründlich beraten lassen. Beim Kauf eines im Vergleich zur Immobilie ungleich preiswerteren Autos ist das selbstverständlich“, gibt Bausachverständiger Stewen zu bedenken.

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