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Rauchmelderpflicht grassiert und hat Bayern, Niedersachsen und NRW erfasst

Rauchmelderpflicht(11.5.2012; zuletzt aktualisiert am 23.1.2013) In Niedersachsen und Bayern ist die Rauchwarn­melder-Pflicht verabschie­det, in Nordrhein-Westfalen soll sie im Herbst 2012 beschlossen werden, in Baden-Württemberg denkt man ernsthaft darüber nach. Zusätzlich läuft In Rheinland-Pfalz die Übergangsfrist für den Wohnungsbestand aus - im Rauchwarnmelder-Markt ist Dynamik.

In Niedersachsen

... hat der Landtag im März 2012 die neue Niedersächsische Bauordnung verabschiedet. Damit wird auch in Niedersachsen als 10. Bundesland die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt sie mit dem In-Kraft-Treten der Bauordnung ab 1.11.2012. Für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015.

Wohnungseigentümer sind hier zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, die Mieter haben die Geräte funktionsfähig halten.

In Nordrhein-Westfalen

... will die Landesregierung im Rahmen der anstehenden Novellierung der Landesbau­ordnung den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen gesetzlich vorschreiben - das teilte Bauminister Harry K. Voigtsberger im Januar mit. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein. Ge­plant ist, die Novelle im Herbst vorzulegen.

In Bayern

... besteht seit Beginn des Jahres 2013 Rauchmelder-Pflicht: Am 29.11.2012 wurde dazu eine Gesetzesänderung zur Bayerischen Landesbauordnung und damit die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in Bayern beschlossen.

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