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Verlegeunterlagen für Bodenbeläge benötigen bauaufsichtliche Zulassung

(25.5.2012) Zur Erinnerung: Seit dem 1.1.2012 sind Verlege­unterlagen für Bodenbeläge zulassungspflichtig - und zwar aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggfls. des Brand­schutzes. Dies gilt für Bodenbeläge nach DIN EN 14041:2008-05 (elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge) und DIN EN 14342:2008-09 (Parkett und Holzfußböden).

Durch diese Vorgaben müssen alle Verlegeunterlagen neben einer allgemeinen bauaufsichtliche Zulassung auch über das Ü-Zeichen verfügen - im Bild rechts exemplarisch das Ü-Zeichen der Dämmunterlage zur Trittschalldämmung und Entkopplung Damtec black uni, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen wur­de. Diese Dämmunterlage kann übrigens unter Laminat, Parkett, Teppich sowie Linoleum und PVC verlegt werden und ver­bessert die Raumakustik nachweislich.

Weitere Informationen zu Damtec black uni und weiteren Verlegeunterlagen können per E-Mail an Kraiburg angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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