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Zahlungsmoral am Bau laut ZDB-Umfrage weiter schlecht

(11.6.2012) „Die aktuelle Umfrage des ZDB hat abermals bestätigt, dass sich die Zahlungsmoral am Bau in den letzten Jahren leider nicht verbessert hat. Insbesondere die öffentliche Hand kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach“, so kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bauge­werbes, Felix Pakleppa, die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage zur Zahlungsmoral unter den Mitgliedsbetrieben des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

Bauunternehmen als unfreiwillige Kreditgeber missbraucht

Mit dem Umfrageergebnis sieht sich der Verband in seiner Forderung bestätigt, im Rahmen der Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie zu beachten, „dass die vorleis­tungspflichtigen Unternehmen der Bauwirtschaft nicht für noch längere Zeiträume als unfreiwillige Kreditgeber missbraucht werden. Das Ziel der Zahlungsverzugsrichtlinie, Zahlungsfristen zu verkürzen und die Zahlungsmoral zu verbessern, darf nicht ins Gegenteil verkehrt werden, wie es durch den von der Bundesjustizministerin vorge­legten Gesetzentwurf geschehen würde. Vielmehr brauchen wir Regelungen, die der insbesondere im Baubereich anzutreffenden Unsitte, Rechnungen erst lange nach Ablauf der Zahlungsfristen zu begleichen, einen Riegel vorschieben“, so Pakleppa - siehe auch Baulinks-Beitrag „Richtlinie gegen Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ vom 6.3.2011.

Antworten auf die Frage „Wie bewerten Sie die Zahlungsmoral?“

Die aktuelle Umfrage hat gezeigt, dass nur 37% der Betriebe die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand als gut oder sehr gut bewerten; fast genauso viele, nämlich 38%, beurteilen diese hingegen als befriedigend. Von knapp 25% der Betriebe wird diese sogar mit schlecht oder sehr schlecht angegeben. Die Zahlungsmoral privater Auftrag­geber schätzen rund 64% der befragten Betriebe als gut oder sehr gut ein. Rund 36% sehen diese als befriedigend oder schlecht an.

Dieses Ergebnis zeigt, dass im Vergleich zur Umfrage aus dem Jahr 2009 bei den öffentlichen Auftraggebern keine deutliche Verbesserung eingetreten ist. Eine Bes­serung ist lediglich bei der Zahlungsmoral der privaten Auftraggeber von den Betrieben bemerkt worden.

Weiter beklagen 28% der befragten Unternehmer, dass die Zahlungsfrist von zwei Monaten bei der Schlussrechnung in 50 bis 100% aller Fälle von der öffentlichen Hand überschritten wird, bei den privaten Auftraggebern sind es hingegen nur etwas über 10%:

Antworten auf die Frage „Wie häufig wird die Zahlungsfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B (Schlusszahlung spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Schlussrechnung) überschritten?“

In über 67% dieser Fälle wird die Frist um einen Monat oder mehr überschritten, davon in 17% sogar um bis zu 6 Monate. Fast 3% der öffentlichen Auftraggeber lassen sich über 6 Monate Zeit, bevor sie eine Rechnung begleichen. Bei den privaten Auftrag­gebern zahlen immerhin knapp 45% innerhalb einer Woche nach Ablauf der Zahlungs­frist.

Bei den Abschlagsrechnungen zahlen rund 43% der öffentlichen Auftraggeber halb­wegs pünktlich, bei den privaten Auftraggebern sind es sogar knapp 68%. Allerdings beklagen über 29% der Unternehmen, dass bei Abschlagszahlungen in 50 bis 100% der Fälle die Frist von 18 Werktagen durch öffentliche Auftraggeber überschritten wird. In über 53% dieser Fälle warten die Betriebe bei öffentlichen Auftraggebern einen Monat oder länger auf ihr Geld. Im Gegensatz zur Umfrage in 2009 hat sich bei Abschlagszah­lungen die Zahlungsmoral der privaten Auftraggeber scheinbar etwas verbessert.

Gaben die Betriebe in 2009 noch an, dass ca. 59% die Abschlagsrechnung innerhalb einer Woche nach Fristablauf zahlten, so sind es nach der aktuellen Umfrage 65%. Diese Verbesserung ist bei der öffentlichen Hand hingegen nicht zu erkennen, da hier die Fristüberschreitungen zur Umfrage in 2009 fast unverändert geblieben sind.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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