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KWK, energetische Sanierung und Solarstromförderung im Bundesrat

(17.6.2012) Der Bundesrat hat am 15.6. acht Gesetzesbeschlüsse aus dem Deutschen Bundestag gebilligt und damit das parlamentarische Verfahren abgeschlossen - darun­ter die Novelle des KWK-Gesetzes. Zurück in den Vermittlungsausschuss müssen u.a. die energetische Sanierung von Wohngebäuden sowie die Kürzung der Solarstromför­derung.

Beschlossen wurde unter anderem die Anhebung des KWK-Zuschlags um 0,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für alle modernisierten oder neu errichteten Anlagen, die nach Inkrafttreten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) in Betrieb gehen - dies war im ersten Entwurf der Bundesregierung vom Dezember 2011 zunächst nicht vor­gesehen. Darüber hinaus soll ab dem 1. Januar 2013 der Zuschlag für Anlagen, die dem Emissionszertifikatehandel unterliegen, um weitere 0,3 Cent/kWh erhöht werden. Berücksichtigt wurden auch Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2 kW (Mikro-KWK-Anlagen). Für diese kann eine pauschale Auszahlung des gesamten För­derbetrags in Anspruch genommen werden.

"Damit ist die Länderkammer weitestgehend auf die Forderungen der Energiewirtschaft eingegangen. Die Branche ist dringend auf Impulse in diesem Bereich angewiesen, um das von der Bundesregierung angestrebte Ziel, den Anteil von KWK-Strom an der Er­zeugung bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu steigern, erreichen zu können", kom­mentierte umgehend Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Förderung von Wärmespeichern

Positiv sei außerdem die neu eingeführte Förderung von Wärmespeichern, so Müller. Dies führe zu einer weiteren Flexibilisierung der KWK und erleichtere auf diese Weise die Integration der Erneuerbaren Energien.

Auch im Bereich der Fernwärme hat der Bundesrat wichtige Weichen gestellt. So wird eine Pauschalregelung für die Förderung von Wärmenetzen mit einem Durchmesser bis einschließlich 100 Millimeter eingeführt. Außerdem sollen in Zukunft Kältenetze genau­so wie Wärmenetze gefördert werden.

energetische Sanierung und Solarstromförderung im Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am 27. Juni 2012 erneut zusammen, um folgende Vorhaben zu beraten:

  • die energetische Sanierung von Wohngebäuden und
  • die Kürzung der Solarstromförderung sowie
  • die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid,
  • den Abbau der kalten Progression
  • die Förderung der Mediation und
  • den internationalen Gesundheitsschutz.

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