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Solarwatt nutzt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung nach neuem §270b InsO

(19.6.2012, upgedatet am 21.6.2012) Das Amtsgericht Dresden hat dem Antrag der Solarwatt AG auf Einleitung eines Schutz­schirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO stattgegeben und Rechtsan­walt Rainer M. Bähr, Gründungspartner der Kanzlei Hermann Rechtsanwälte, Wirt­schaftsprüfer, Steuerberater zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der Vorstand der Solarwatt AG strebt nun gemeinsam mit dem Restrukturierungsex­perten Andreas Ziegenhagen, Partner der international tätigen Wirtschaftskanzlei Salans LLP, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Rainer M. Bähr als vorläufigem Sach­walter die Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung an.

Wie im Rahmen einer Pressekonferenz während der Intersolar erklärt wurde, waren der Insolvenzmeldung intensive Gespräche vorausgegangen, die der Vorstand der Solar­watt AG in den letzten Wochen mit Kapitalgebern geführt hatte, um ein bereits er­stelltes Sanierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im Systembe­reich umzusetzen. Da diese Gespräche aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Aktionäre über die Bedingungen der notwendigen Kapitalmaßnahmen nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten, war trotz unveränderter Zahlungsfähigkeit der Gesell­schaft aufgrund der nicht zu realisierenden Kapitalmaßnahmen von einer negativen Fortführungsprognose und damit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne auszugehen.

Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

Im Vergleich mit einem normalen Insolvenzverfahren weist das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung wesentliche Unterschiede auf. Ein wichtiger Vorteil ist, dass der Vorstand das Unternehmen weiterhin verantwortlich lenkt und ihm ein Sachwalter zur Seite gestellt wird, der das Verfahren aus der Perspektive des Gläubigerschutzes be­gleitet. Darüber hinaus bietet das Schutzschirmverfahren die Möglichkeit, die Verfah­rensdauer im Vergleich zur Regelinsolvenz erheblich zu verkürzen.

Detlef Neuhaus, Vorstandsvorsitzender der Solarwatt AG zeigte sich zuversichtlich: "Unter den gegebenen Bedingungen bietet das Schutzschirmverfahren der Solarwatt AG die notwendige Flexibilität für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens. So­bald unsere Finanzierung auf eine stabile Basis gestellt ist, kann Solarwatt seine Kom­petenzen in den Bereichen Solarsysteme, Stromspeichertechnik und innovative Solar­module im Interesse aller Stakeholder des Unternehmens besser nutzen". Neuhaus ergänzte: "Im ersten Halbjahr 2012 ist unser Absatz im zukunftsträchtigen System­bereich verglichen mit dem Vorjahr um 120 Prozent gestiegen. Damit haben wir mit unseren leistungsfähigen Produkten und Lösungen dank des Engagements unserer Mitarbeiter in einem schwierigen Marktumfeld ein Wachstum weit über dem Branchen­durchschnitt erreicht. Das macht uns Mut für die Zukunft."

Restrukturierung in Eigenverwaltung

Durch die Eröffnung des vorläufigen Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO bleibt die Solarwatt AG selbst voll handlungsfähig. Restrukturierungsbe­rater Andreas Ziegenhagen betonte: "Mit diesem Verfahren kann der Vorstand der Solarwatt AG die Möglichkeiten der zum 1. März 2012 novellierten Insolvenzordnung mit dem Ziel einer nachhaltigen Sanierung in vollem Umfang und im Sinne seiner Gläubiger, Kunden, Mitarbeiter und weiteren Stakeholder in Anspruch nehmen. Das Schutzschirmverfahren nach §270b InsO gilt als das sanierungsfreundlichste Verfah­ren, das das deutsche Recht vorsieht".

Wie auf der Pressekonferenz mehrfach betont wurde, könnten Forderungen aus von Solarwatt in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen regulär beglichen werden. Die nächsten drei Monatsgehälter der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.

Der Vorstand der Solarwatt AG hat nun bis zum 31. Juli 2012 Zeit, dem Amtsgericht Dresden ein detailliertes Sanierungskonzept vorzulegen, über das nach Prüfung durch das Gericht die Gläubigerversammlung abzustimmen hat. Bei einer positiven Entschei­dung durch die Gläubigerversammlung würde das Schutzschirmverfahren aufgehoben und die Solarwatt AG könnte ihr operatives Geschäft als saniertes Unternehmen fortführen.

Der vorläufige Sachwalter der Solarwatt AG, Rechtsanwalt Rainer M. Bähr zeigte sich zuversichtlich: "Ich erwarte, dass Solarwatt die vom Gesetzgeber neu geschaffenen Möglichkeiten des Schutzschirmverfahrens für eine erfolgreiche Sanierung im Sinne seiner Gläubiger, Mitarbeiter und Kunden nutzt."

Ausbau des Systemangebots bildet Kern der Zukunftsstrategie

Neue Solarsysteme, neue Technologien zur Stromspeicherung und neue Solarmodule bilden die wesentlichen Elemente der Zukunftsstrategie der Solarwatt AG. Das Unter­nehmen hat bereits vor knapp zwei Jahren einen Strategiewechsel vom reinen Modul­produzenten hin zum Anbieter von Systemlösungen eingeleitet.

Update vom 21.6.2012: Gewährleistung für neue Solarwatt-Produkte gesichert

Die Solarwatt AG hat vor dem Hintergrund des am 13.6. eingeleiteten Schutzschirm­verfahrens eine Lösung zur Handhabung der Gewährleistungsansprüche der Erwerber neuer Solarwatt-Photovoltaikmodule gefunden: Für jedes neue Solarwatt-Produkt, das während der Dauer des vorläufigen Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO bei Solarwatt erworben wird, hinterlegt Solarwatt vom Kaufpreis einen anteiligen Sicherungsbetrag auf ein Treuhandkonto (Anderkonto) - siehe auch Beitrag vom 21.6.2012.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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