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Gewährleistung für neue Solarwatt-Produkte gesichert

(21.6.2012) Die Solarwatt AG hat vor dem Hintergrund des am 13.6. eingeleiteten Schutzschirmverfahrens eine Lösung zur Handhabung der Gewährleis­tungsansprüche der Erwerber neuer Solarwatt-Photo­voltaikmodule gefunden: Für jedes neue Solarwatt-Produkt, das während der Dauer des vorläufigen Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO bei Solarwatt erworben wird, hinterlegt Solarwatt vom Kaufpreis einen anteiligen Siche­rungsbetrag auf ein Treuhandkonto (Anderkonto). Darüber hinaus werden auch Er­satzmodule physisch hinterlegt, die im Gewährleistungsfall für den Austausch defekter Module verwendet werden.

Die hinterlegten Beträge und Ersatzmodule dienen zur Abwicklung von Gewährleis­tungsansprüchen der betreffenden Kunden während der gesamten Gewährleistungs­frist von 12 Jahren (verlängerte Produktgarantie) bzw. 25 Jahren (lineare Leistungs­garantie).

Die Höhe des hinterlegten Sicherungsbetrags bzw. die Anzahl der reservierten Ersatz­module bemisst sich an der statistisch ermittelten Häufigkeit des Eintritts von Ge­währleistungsfällen bei Solarwatt-Produkten und der für die Behebung dieser Gewähr­leistungsfälle aufgewandten Kosten in der Vergangenheit. Der Sicherungsbetrag wird als prozentualer Anteil vom Umsatz auf dem Treuhandkonto hinterlegt. Weil der statis­tisch ermittelte Betrag vielleicht die tatsächlichen Kosten nicht decken könnte, wird laut Pressemitteilung zusätzlich ein Sicherheitsaufschlag hinterlegt. Die Ersatzmodule werden als prozentualer Anteil vom Modulabsatz dauerhaft bereitgehalten.

Die auf dem Treuhandkonto hinterlegten Beträge werden vom Treuhänder ausschließ­lich für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen - entweder durch Solarwatt oder durch andere Unternehmen/Dienstleister - oder bei Stellen einer anderen Sicherheit (z.B. Austausch Sicherungsbetrag gegen Bankbürgschaft) freigegeben.

zur Erinnerung: Das Amtsgericht Dresden hatte am 13. Juni 2012 dem von der Solar­watt AG eingereichten Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigen­verwaltung nach §270b InsO stattgegeben - siehe dazu Beitrag „Solarwatt nutzt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung nach neuem §270b InsO“ vom 19.6.2012.

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