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Minister Ramsauer hat zweiten Teil des neuen Bauplanungsrechts vorgestellt

Bundesbauminister
  

(9.7.2012) Bundesbauminister Peter Ramsauer hat dem Kabi­nett am 4.5. den zweiten Teil der Reform des Bauplanungs­rechts vorgelegt. Nachdem im ersten Teil 2011 Energie- und Klimapolitik Schwerpunkt der Änderungen war, geht es jetzt um die Reduzierung des Flächenverbrauchs und familienfreund­liche Städte, indem Spielhallen stärker reguliert und die Ein­richtung Kindergärten in Wohngebieten erleichtert werden. Zudem sollen die Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, die Entwicklung im Außenbereich planerisch zu gestalten - z.B. bei der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude.

Spielhallen

Mit dem neuen BauGB wird klargestellt, dass das Instrument eines "Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren" ausdrücklich auch zur Steuerung von Vergnügungsstätten genutzt werden kann. Dies erleichtert den Kommunen die gezielte Auseinandersetzung mit diesem städtebaulichen Thema. Minister Ramsauer dazu: "Mit diesem Gesetz be­kommen die Kommunen ein Instrument, dem Wildwuchs an Spielhallen Einhalt zu ge­bieten. In Quartieren, die von Kindern und Jugendlichen stark frequentiert werden, muss es Grenzen geben."

Kindergärten

Kindergärten für Familien am Ort sind durch entsprechende Änderung der Baunut­zungsverordnung (BauNVO) in reinen Wohngebieten künftig grundsätzlich allgemein zulässig. Ramsauer kommentierte: "Es kann nicht länger angehen, dass Kindergärten in reinen Wohngebieten nur im Ausnahmefall genehmigt werden können oder Nachbarn gar gerichtlich gegen Kindergärten vorgehen. Kinderlärm ist keine schädliche Umwelt­einwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden müssen."

Landschaftsverbrauch reduzieren

Der Gesetzentwurf zum BauGB sieht vor, dass die städtebauliche Entwicklung künftig vorrangig als Innenentwicklung erfolgen soll. Darüber hinaus wird den Kommunen u.a. die Ausübung ihres gemeindlichen Vorkaufsrechts erleichtert. Zudem soll die Umnut­zung von wald- und landwirtschaftlichen Flächen künftig begründet werden.

Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu redu­zieren. Derzeit soll er bei rund 77 ha/Tag liegen - vergleiche auch mit Beitrag "Sied­lungs- und Verkehrsfläche wächst täglich um 87 Hektar" vom 16.10.2011.

Schutz des Außenbereichs / Regelung Intensivtierhaltung

Ein weiterer Punkt ist die Regelung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich: Diese sollen künftig nur noch dann privilegiert zulässig sein, wenn sie unter einer be­stimmten Größe liegen und nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich­keitsprüfung (UVP) unterliegen, was von der Dimension eines Betriebs abhängt. Ram­sauer erklärte dazu: "Wir geben den Kommunen mehr Möglichkeiten an die Hand, die Ansiedlung großer gewerblicher Tierhaltungsbetriebe zu steuern. Wichtig ist: die bäuerliche Landwirtschaft bleibt davon unberührt."

Der Gesetzentwurf wird nun in ausgewählten Städten auf seine Praxistauglichkeit geprüft: In Dortmund und Leipzig, Bremerhaven und Landshut, sowie den Kleinstädten Alling, Wittmund und Treuenbrietzen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2012 abgeschlossen sein.

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