Bei gewerblich genutzten Immobilien Pflicht zur Legionellenuntersuchung

Ein System zur Vorbeugung gegen Legionellen: BerkeDES UV dient zur Desinfektion von Trink- und Brauchwasser. (Bild vergrößern)
(31.7.2012) Im November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung betrifft die jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Dabei gilt auch die Vermietung von Wohnungen oder gewerblichen Flächen als gewerbliche Tätigkeit mit der Konsequenz, dass der Hauseigentümer als Vermieter das Trinkwasser im Gebäude auf Legionellen untersuchen lassen muss.
Die Untersuchungspflicht umfasst neben den öffentlichen Gebäuden auch Wohngebäude mit vermietetem Wohnraum, Geschäfts- und Bürogebäude, Ladengeschäfte, Industriegebäude, Hotels, Schulen usw. Generell ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser.
Für welche Trinkwasserinstallationen gilt die Untersuchungspflicht?
Zu untersuchen sind Trinkwassererwärmungsanlagen, die als „Großanlage“ gelten und in denen Duschen, Badenwannen mit Handbrause bzw. Armaturen eingebaut sind, die das Trinkwasser „vernebeln“. Eine Großanlage liegt vor, wenn ein zentraler Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt über 400 Liter vorhanden ist oder der Wasserinhalt der Warmwasserleitung vom Speicher oder Durchflusswassererwärmer (Frischwasserstation) bis zur letzten Entnahmearmatur über 3 Liter beträgt. Für Bürogebäude, bei denen nur WC- und Waschtischanlagen eingebaut sind und die über keine Duschen, Badewannen mit Handbrause verfügen, gilt die Untersuchungspflicht hingegen nicht.
Was wird überprüft und welcher Wert muss eingehalten werden?
Die
Überprüfung des Trinkwassers in den oben erwähnten Gebäuden
betrifft nur die Untersuchung auf Legionellen. Andere
Wasserinhaltsstoffe wie Keime oder chemische Parameter, zum
Beispiel Kupfer, Nitrat und Nitrit, werden in diesem Zusammenhang
nicht überprüft. Der Grenzwert (technischer Maßnahmenwert) für die
Legionellen beträgt 100 kolonienbildende Einheiten (KBE) pro 100
ml Trinkwasser. Nach DVGW-
| Legionellenanzahl | Bewertung | Maßnahmen |
| unter 100 KBE / 100 ml | keine / geringe nachweisbare Kontamination | Nachuntersuchungen jährlich bzw. alle 3 Jahre |
| über 100 KBE / 100 ml | mittlere Kontamination | Weitergehende Untersuchung bzw. mittelfristige Sanierung |
| über 1.000 KBE / 100 ml | hohe Kontamination | Sanierung erforderlich |
| extrem hohe | Kontamination Gefahrenabwehr, Einleitung von Sofortmaßnahmen |
Anforderungen an die Untersuchungen
Die oben angeführten Trinkwasserinstallationen sind mindestens einmal pro Jahr auf Legionellen hin zu untersuchen. Sind dabei in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen. Die Überprüfung der Trinkwasserinstallation wird durch den Hauseigentümer veranlasst.
Die Probenahmen einschließlich deren Untersuchung dürfen nach §15 Abs. 4 TrinkwV nur von staatlich lizensierten Prüflaboratorien durchgeführt werden. Diese können einer Liste entnommen werden, die beim Gesundheitsamt abgerufen werden kann - siehe ga-datenbank.de.
Wo befinden sich die Probenahmestellen?
Die Probenahmestellen können vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt werden. Bei der Standarduntersuchung erfolgt die Probenahme in der Regel an folgenden Stellen:
- in der Warmwasserleitung, Abgang nach dem Trinkwassererwärmer
- in der Zirkulationsleitung, Eingang vor dem Trinkwassererwärmer
- an der letzten Duscharmatur bei jedem Warmwasserstrang
Nach der Trinkwasserverordnung muss der Hauseigentümer sicherstellen, dass geeignete Probenahmestellen vorhanden sind. Dafür bieten sich sogenannte „abflammbare“ Probenahmearmaturen an, die in die Warmwasser- und Zirkulationsleitung beim Trinkwassererwärmer eingebaut werden.
Ebenfalls wichtig: Der Hauseigentümer unterliegt definierten Mitteilungspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt. So muss das Gesundheitsamt mindestens vier Wochen im Voraus informiert werden, wenn die erstmalige Inbetriebnahme, eine Wiederinbetriebnahme und bauliche bzw. betriebstechnische Veränderungen der häuslichen Trinkwasseranlage vorgesehen sind. Innerhalb von drei Tagen muss eine Information erfolgen, wenn die Trinkwasseranlage stillgelegt wurde. Heute bestehende Trinkwasseranlagen (Großanlagen) sind unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Weitere
Informationen zur Trinkwasserdesinfektion können per
E-Mail an Berkefeld angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:
- Überarbeitete Trinkwasserverordnung: Was ist wann von wem zu tun? (10.1.2013)
- Mehr Sicherheit im Trinkwassersystem durch Zirkulationsventile (10.1.2013)
- Zum 13.12. geänderte Trinkwasserverordnung schreibt Materialien und Werkstoffe vor (16.12.2012)
- Praxishandbuch: „Wasserhygiene in Gesundheitseinrichtungen“ (19.11.2012)
- DFLW: „Staat vernachlässigt Aufklärungspflicht hinsichtlich Legionellen“ (19.11.2012)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Neue Fachbroschüre von Viega zum sicheren Erhalt der Trinkwassergüte (30.7.2012)
- VDI: Erhöhte Gefahren für Trinkwasser in der Ferienzeit (18.7.2012)
- Neue Probenahme-Ventile von Schell zur Legionellenuntersuchung nach TrinkwV (12.3.2012)
- Nachschlagewerk von Kemper zur geänderten Trinkwasserverordnung (12.3.2012)
- Dezentrale Spülstation mit Hygiene+ Funktion und „elektronischem Nutzer“ (12.3.2012)
- trinkwasser-wissen.net von Blue Responsibility geht an den Start (12.3.2012)
- Umweltbundesamt-Leitfaden über gesundes Wasser aus Hausbrunnen (12.3.2012)
- Betreiber einer Gewerbeimmobilie haftet bei Legionellenbefall der Wassersysteme (21.2.2012)
- Neue Broschüre zum Trinkwasserschutz von Honeywell (9.1.2012)
- Umweltbundesamt: Änderungen der Trinkwasserverordnung für sichere Trinkwasserqualität in Gebäuden (1.11.2011)
siehe zudem:
- Trinkwasserhygiene, Wasseraufbereitung und Filter, Trinkwasserinstallation, Sanitärräume und Sanitärtechnik auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Trinkwasser, Sanitärtechnik bei Baubuch / Amazon.de
