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Anlagensicherheits-Report 2012: Nur ein Drittel der Aufzugsanlagen mängelfrei

(8.8.2012) Nur bei einem Drittel der Aufzugsanlagen war im Jahr 2011 im Rahmen der technischen Prüfung nichts zu be­anstanden. Rund 9,4 Prozent hatten „sicherheitserhebliche Mängel“, 57,12 Prozent wiesen geringfügige Mängel auf und rund 32,87 Prozent waren mängelfrei. Dies sind zentrale Ergebnisse des „Anlagensicherheits-Reports 2012“.

Steigende Dunkelziffer bei Mängeln

Experten gehen davon aus, dass die hohe Dunkelziffer an defekten Aufzügen weiterhin ansteigt, nachdem die Zahl der geprüften Anlagen von rund 470.000 (2010) auf rund 450.000 (2011) zurückgegangen ist. Das bedeutet, dass in Deutschland aktuell etwa 250.000 Aufzüge nicht regelmäßig von einer ZÜS geprüft werden, da die Zahl aller An­lagen auf insgesamt 700.000 geschätzt wird. Daher appelliert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV an die Betreiber von Aufzügen, ihre Anlagen regelmäßig warten zu lassen und die Inspektionstermine ernst zu nehmen. “Es ist Besorgnis erregend, dass wir bei jedem dritten Aufzug nicht wissen, in welchem technischen Zustand er sich befindet und nicht klar ist, ob er überhaupt sicher ist,“ so Dr. Brüggemann.

Hohe Dunkelziffer auch bei Unfällen

Von 2008 bis 2011 gingen beim VdTÜV und dem Deutschen Ausschuss für Aufzüge (DAfA) über 240 Unfallmeldungen ein, im Jahr 2011 waren es allein 78 Meldungen. Drei Personen erlagen dabei tödlichen Verletzungen, 54 Personen wurden verletzt und in 20 Fällen kam es zu „gefährlichen Zuständen“. „Auch hier gehen wir von einer hohen Dunkelziffer aus, da vielen Betreibern die Unfallmeldepflicht nicht bekannt ist“, erläu­tert Dieter Roas, Vorsitzender der VdTÜV-Leitstelle Fördertechnik. Die häufigste Un­fallursache sind technische Defekte, die zu Ausfällen sicherheitsrelevanter Systeme führen können.

zur Erinnerung: Aufzugsanlagen zählen wegen ihres hohen Gefährdungspotenzials zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Für solche Anlagen schreibt der Gesetzgeber in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) „Wiederkehrende Prüfungen“ durch eine Zugelassene Überwachungstelle (ZÜS) vor. Bei Aufzugsanlagen muss im jährli­chen Wechsel eine „Wiederkehrende Prüfung“ (Hauptprüfung) und eine Zwischenprü­fung durchgeführt werden. Verantwortlich für den Zustand der Anlagen sind die Be­treiber, die sowohl die nötigen Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen als auch die vorgeschriebenen Prüfungen durch eine ZÜS beauftragen müssen.

Übrigens: Der ganze Anlagensicherheits-Report umfasst aktuell neben Aufzugsanla­gen auch Dampf- und Druckanlagen sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-elh-Anlagen).

Die Frage, ob eine bestimmte Anlagenart aufgrund ihres Gefährdungspotentials regel­mäßig von einer neutralen Organisation geprüft werden muss, hat der Gesetzgeber in einem Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt. Allerdings ist dieser Ka­talog seit Jahrzehnten trotz des technischen Fortschritts unverändert geblieben. So müssen Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, wie z.B. Biogas- oder Windkraftanlagen, nicht durch neutrale Sachverständige geprüft werden. Exper­ten gehen allerdings bei diesen Anlagen von einem hohen Gefährdungspotential aus. „Studien haben gezeigt, dass im Bereich regenerativer Energien durch die Energiewen­de ein stark anwachsender Zubau an weiteren und vor allem auch größeren Anlagen zu erwarten ist“, erläutert Dr. Brüggemann, „eine Aufnahme in den Katalog der über­wachungsbedürftigen Anlagen ist dringend geboten“.

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