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Neues RAL Gütezeichen „barrierefrei“ Maßstab für Architekten und Bauherrn

RAL Gütezeichen „barrierefrei“(26.8.2012) Schwellenfreier Zugang zu Gebäuden, mindestens 90 Zen­timeter breite Türen oder großflächige Toiletten und Aufzüge - wer behindertengerecht baut, muss viele Aspekte berücksichtigen. Als Orientierung für Architekten und Bauherren beim Bau barrierefreier Gebäude bietet sich zukünftig das neue RAL Gütezeichen „barrierefrei“ an. Die Bestimmungen wurden gemeinsam mit Behinderten und Se­nioren erarbeitet und sollten deshalb recht praxisnah sein.

Für das Gütezeichen wurden detaillierte Kriterien für Barrierefreiheit in nahezu allen Lebensbereichen erarbeitet. Öffentliche und private Ge­bäude bilden einen Schwerpunkt, wobei die Bewegungsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer sowie die sichere Orientierung für Menschen mit Hör- oder Seh­behinderung eine besondere Rolle spielen. Die Anforderungen für die Vergabe des Gütezeichens reichen von großen und beleuchteten Hausnummern über farblich abgesetzte Bodenbeläge und Wände bis hin zur leichten Erreichbarkeit und Erkenn­barkeit der Bedienungselemente in Aufzügen.

Umfangreiche Bestimmungen für sanitäre Einrichtungen

Umfangreich sind die Bestimmungen für sanitäre Einrichtungen, beispielsweise für Größe der Wandspiegel oder die Höhe des Toilettensitzes. Die Wendefläche in der Dusche muss mindestens 1,50 x 1,50 m betragen. Notrufanlagen müssen taktil und visuell gut auffindbar sowie mit akustischen und optischen Signalen ausgestattet sein. Zusätzliche Anforderungen gelten selbstverständlich für den gesamten Wohnungsbau.

Grundlage für öffentliche und private Ausschreibungen

Das Gütezeichen barrierefrei will auch öffentliche und private Ausschreibungen erleich­tern. Auftraggeber sollen darauf vertrauen können, dass ein Unternehmen, das dieses Gütezeichen nutzt, die Ausschreibungsanforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt. Nur Gebäude, die diese Anforderungen erfüllen, können das Gütezeichen tragen.

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