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Hessen fördert den Einsatz passivhaustauglicher Komponenten

Siegel EnerPHit
Siegel EnerPHit
  

(26.8.2012) Mit dem Beschluss vom 25.7.2012 fördert das Land Hessen in Zukunft den Einsatz von Passivhaus-Kompo­nenten bei der Modernisierung, wenn das Gebäude nach der Modernisierung einen Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh/m² Wohnfläche im Jahr aufweist. Die zu erfüllende Anforderung entspricht damit den Kriterien für den EnerPHit-Standard.

Bei der "EnerPHit - Zertifizierten Modernisierung mit Passiv­haus-Komponenten" ist entweder ein Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh/m²a gefordert oder alternativ die durch­gängige Verwendung von Passivhaus-Komponenten, um neben geringen Energiekosten vor allem ein hohes Maß an Behaglichkeit in den modernisierten Gebäuden sicherzu­stellen.

Entscheidend ist zudem die Verwendung einer kontrollierten Lüftung, denn dadurch wird auch die Luftqualität und so die Wohngesundheit verbessert. Hier hat das Land ebenfalls einen entscheidenden Baustein des Passivhaus–Konzeptes in den Richtlinien für die Förderung aufgenommen: gefördert werden ausdrücklich nur Projekte mit Lüftungs-Wärmerückgewinnung.

Für den Nachweis des künftigen Heizwärmebedarfs ist zudem ausdrücklich das Passiv­haus Projektierungspaket (PHPP) zugelassen. Dies erlaubt eine optimale Planung der Sanierungsmaßnahmen, die auch ökonomisch attraktiv ist.

„Das Land Hessen zeigt sich einmal mehr als Vorreiter“, so Prof. Dr. Wolfgang Feist, Leiter des Passivhaus Instituts. „Die Förderung hilft den Gebäudeeignern im Falle einer Sanierung, genau das Richtige zu tun: 'Wenn schon, denn schon' - das ist die Devise, denn mit Energieeffizienz lässt sich am meisten Geld sparen und gleichzeitig der Ge­bäudewert und die Behaglichkeit verbessern.“

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