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DFLW: „Staat vernachlässigt Aufklärungspflicht hinsichtlich Legionellen“

DFLW Logo - Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene(19.11.2012, Welttoilettentag) Aufgrund gesetzlicher Vorga­ben der geltenden Trinkwasserverordnung wurden in den ver­gangenen Monaten tausende Trinkwasser-Installationen in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass etwa 15 bis 20% dieser technischen Anlagen mit einer unzulässig hohen Konzentration des gefähr­lichen Bakteriums Legionella pneumophila (Umgangssprach­lich: Legionellen) belastet sind - so Winfried Hackl, Geschäftsführer des Deutschen Fach­verbandes für Luft- und Wasserhygiene (DFLW) e.V.

Die erheblichen Gesundheitsgefahren und Risiken für Verbraucher, die von diesem Bak­terium ausgehen, seien in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Der DFLW fordert daher eine umfassende und objektive Aufklärung von Seiten des Staates, der nach gelten­den Gesetzen dazu verpflichtet sei, die Menschen zu informieren.

Im Infektionsschutzgesetz, der gesetzlichen Grundlage für die Trinkwasserverordnung, regelt der §3 eindeutig, dass die Information und Aufklärung der Allgemeinheit eine öf­fentliche Aufgabe ist. Dies wurde bereits vor mehr als 10 Jahren schon in der amtli­chen Begründung für dieses Gesetz formuliert.

Hackl weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für diese Aufgaben bei der Bundeszen­trale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) liege. Doch trotz der schlechten Unter­suchungsergebnisse sowie aktueller Fallzahlen - immerhin  erkrankten rund 25.000 Menschen jährlich an einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung, die auf Legionellen zurückzuführen sei - erfolgte bisher noch keine umfassende Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Verbraucher.

Der DFLW ist der Ansicht, dass das Thema Legionellen in Trinkwasser-Installationen nur unter Mitwirkung der Verbraucher gelöst werden könne. Diese benötigten jedoch Informationen zu Themen wie ...

  • richtige Benutzung einer Trinkwasseranlage sowie
  • Grenzen von Energie- und Wassersparmaßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes.

Die Beispiele AIDS, BSE und Schluckimpfung zeigen, dass ein Infektionsschutz durch Prävention und notwendige Aufklärungsarbeit wirksam sein kann. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ein schnelles, parteiübergreifendes Handeln der Politik zum Erreichen von Präventionszielen ist unerlässlich und seit langem überfällig. Eine flächendeckende und umfassende Verbraucheraufklärung ist von Fachverbänden und Fachgremien allei­ne nicht zu bewältigen.

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