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Zum 13.12. geänderte Trinkwasserverordnung schreibt Materialien und Werkstoffe vor

(16.12.2012) Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Mate­rialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft getreten sind.

Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutsch­land mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trink­wassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Fal­sche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssys­tem stagniert.

by the way: Verbraucher-Infos vom UBA:
  

PDF „Trink was - Trinkwasser aus dem Hahn
  

PDF „Rund um das Trinkwasser
  

Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Um­weltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eig­nung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderun­gen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leit­linien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installatio­nen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trink­wasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor.

Nur noch geprüfte Werkstoffen und Materialien einbauen!

Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Instal­lateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membra­nen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leit­linien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen §17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderun­gen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der UBA-Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten.

Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trink­wasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.

Die Änderungen der Trinkwasserverordnung 2001 wurden im Bundesgesetzblatt Nr. 58 vom 13.12.2012 veröffentlicht.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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