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„50,2 Hertz“-Nachrüstung von Solaranlagen beginnt ... mit schleppender Beteiligung

(21.12.2012) Viele Betreiber von Solaranlagen haben bereits Post von ihrem Netzbe­treiber erhalten. Denn über 300.000 Photovoltaik-Anlagen werden in den nächsten zwei Jahren nachgerüstet. Neue Anlagen, deren Wechselrichter ab April 2011 produ­ziert wurden, sind nicht betroffen, denn sie entsprechen schon der neuen Regelung. „Betreiber von kleinen Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung wie sie häufig auf Einfamilien­häusern installiert sind, müssen nicht nachrüsten. Für die Anlagenbetreiber ist die Um­stellung kostenlos. Sie sind jedoch zur Mitarbeit verpflichtet“, erklärt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), das Verfah­ren. Die Umstellung wird nötig, da seit 2005 vorgeschrieben war, dass Photovoltaik-Anlagen sich bei bestimmten Frequenzen automatisch abschalten - siehe Baulinks-Bei­trag "„50,2 Hertz-Problem“ im Sinne der Netzstabilität". Sollte dieses zeitgleich über viele Anlagen in Deutschland geschehen, könnte es zu erheblichen Ausfällen im Strom­netz kommen. Die Wahrscheinlichkeit dafür soll zwar sehr gering sein, aber um ein ho­hes Maß an Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten zu können, sind sol­che Vorsorge-Maßnahmen erforderlich.

Die Netzbetreiber organisieren die Nachrüstung. Dafür benötigen sie detaillierte Anga­ben zur Solarstrom-Anlage, die sie bei den Betreibern abfragen. „Einige Netzbetreiber klagen darüber, dass die Fragebögen nicht richtig ausgefüllt werden. Auf unserer In­ternetseite finden Anlagenbetreiber eine laienverständliche Ausfüllanleitung, die dabei hilft, die benötigten Angaben einzutragen. Bei Fragen helfen gerne auch die Installa­teure vor Ort weiter“, sagt Mayer.

Einstellung der Einspeisevergütung droht!

Betreiber von betroffenen Anlagen müssen nicht selbst aktiv werden. Sie erhalten von ihrem Netzbetreiber ein Schreiben mit einem Fragebogen, den sie ausgefüllt innerhalb von vier Wochen zurücksenden müssen. Versäumen die Anlagenbetreiber die Beant­wortung, sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Einspeisevergütung bis zur erfolgten Nachrüstung einzustellen. Die Verbände raten deshalb dazu, den Fragebogen umge­hend auszufüllen und zurückzusenden.

Netzbetreiber in Sorge wegen geringer Meldequoten

Die schleppende Beteiligung der Betreiber von Photovoltaik-Anlagen an der gesetzli­chen vorgeschriebenen Nachrüstung bereitet den deutschen Netzbetreibern Sorge. Je nach Region haben teilweise bis zu 50 Prozent der Anlagenbetreiber bereits die ge­setzlichen Fristen zur Meldung ihrer Anlagen verstreichen lassen.

„Unsere Unternehmen haben keinen Spielraum, sie müssen letztlich die Einspeisever­gütung vorläufig einstellen, wenn die Betreiber nicht antworten“, betont die Vorsit­zende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Hildegard Müller. „Jeder Anlagenbetrei­ber sollte sich klar machen, dass er eine wichtige Mitverantwortung für die System­stabilität hat. Wir appellieren deshalb an alle Anlagenbetreiber, im Interesse der All­gemeinheit und im eigenen Interesse die Fragebögen rasch zurück zu senden“, so Müller.

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