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Expertenanhörung zur Stärkung der Innentwicklung in den Städten und zum Baugesetzbuch

(3.2.2013) Die Vorschläge der Bundesregierung zur Stärkung der Innenstädte finden weitgehend die Zustimmung der Experten. Dies wurde am 30.1. bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung deutlich. Dabei ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Innentwicklung in den Städten und Gemeinden und zur weiteren Fortentwicklung des Städtebau­rechts“ (17/11468) und um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Bauge­setzbuch wirklich novellieren“ (17/10846).

Die Bundesregierung präzisiert in ihrem Gesetzentwurf unter anderem die Steuerungs­möglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und benennt die Möglichkeit zur Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan. Kindertages­stätten sollen in reinen Wohngebieten in angemessener Größenordnung allgemein zu­lässig sein. Darüber hinaus soll eine Regelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen auf­genommen werden. Den Begünstigungstatbestand zur Unterstützung des Struktur­wandels in der Landwirtschaft will die Regierung „maßvoll“ erweitern.

Eine „maßvolle“ Verdichtung und Nutzungsmischung im Innenbereich der Städte wollen Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag ermöglichen. Sie fordern eine Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsordnung. Zusätzlich sollen Brachflä­chenkataster angelegt werden, die über eine „strategische Grünraum- und Freiflä­chenplanung eine Flächenbewertung nach den Kriterien Biodiversität und Grünraum­vernetzung, Klimafolgenanpassung und Naherholung beinhalten“.

Hilmar von Lojewski von der die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenver­bände begrüßte in seiner Stellungnahme „ausdrücklich“ den Vorrang der Innenent­wicklung in den Planungsleitlinien des Baugesetzbuches. Durch die Ausgestaltung als „Soll“-Vorschrift sei bereits ein hoher Grad an Verbindlichkeit erreicht, der aber den Gemeinden dennoch den nötigen Abwägungsspielraum lasse, um auch andere gleich­wertige Planungsbelange berücksichtigen zu können.

Auch Andreas Mattner vom Zentralen Immobilien Ausschuss begrüßte die Vor­schläge zur Stärkung der Innenstädte, die sich vielfach konsequent am Leitbild der kompakten Stadt der kurzen Wege orientierten. Gerade vor dem Hintergrund des de­mografischen Wandels gelte es, die Innenentwicklung zu unterstützen, die Landschaft vor der weiteren Zersiedlung zu schützen und mehr Spielraum für einen verdichteten Städtebau zu eröffnen. Weiter forderte er aus Sicht der Immobilienwirtschaft, die Pla­nungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Investitionssicherheit zu schaffen. Dies gelte für große Infrastrukturprojekte wie für komplexe Projektentwick­lungen der Immobilienwirtschaft gleichermaßen.

Für Christfried Tschepe von der Bundesarchitektenkammer sind die Regelungen ge­eignet, die Innenentwicklung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Toleranz und Akzeptanz von Nutzungsmischung, Nutzungsvielfalt und Nutzungsdichte zu fördern und zu erleichtern. Er hielt den zeitnahen Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens für wichtig, heißt es in seiner Stellungnahme.

Für Nicola Krettek vom Naturschutzbund Deutschland ist die vorgeschlagene No­vellierung des Baugesetzbuches ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie schlägt zudem vor, eine Kosten-Nutzen-Analyse der beabsichtigten Planungen einzuführen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Privilegierung von Vorhaben im Außenbereich lehn­te sie hingegen „grundsätzlich“ ab.

Helmut Born vom deutschen Bauernverband unterstützte auch die vorgesehene Stärkung der Innenstädte, um die Neuinanspruchnahme von Flächen auf der „grünen Wiese“ weitestgehend zu vermeiden. Der Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Flä­chen müsse in Deutschland und weltweit oberste Priorität haben. Böden müssten für die landwirtschaftliche Produktion besser geschützt und effizient zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben genutzt werden. Allerdings lehnte er die vorgesehene Begren­zung der Zulässigkeit von Stallanlagen für gewerbliche Betriebe im Außenbereich ab, weil dadurch der Landwirtschaft Wettbewerbshemmnisse aufgebürdet würden. Die Tierhaltung sei der bedeutendste Wirtschaftszweig in der Landwirtschaft. Mehr als 2,5 Millionen Arbeitsplätze würden im Zusammenhang mit der Tierhaltung stehen.

Im Gegensatz zum Bauernverband begrüßten die kommunalen Spitzenverbände die vorgesehene Begrenzung. Dies sei die notwendige Voraussetzung dafür, dass die kom­munale Bauleitplanung ihre ureigenste Aufgabe, nämlich die Abwägung planerischer Bewältigung unterschiedlicher Nutzungsbelange, wieder erfüllen und einer ungesteuer­ten Zersiedlung des Außenbereichs durch eine Vielzahl von Großanlagen wieder begeg­nen könne.

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