ARGE Baurecht: Bauliche Mängel und Wohnungsverwalter des Bauträgers
(17.2.2013) Jede Wohnungseigentümergemeinschaft braucht einen Verwalter, der u.a. für die bauliche Instandhaltung der Anlage sorgt. Dabei ist der Verwalter an das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gebunden und der Eigentümergemeinschaft gegenüber verpflichtet, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Allerdings nehmen es wohl nicht alle Wohnungsverwalter so genau mit ihren Pflichten, und gerade neue Eigentümergemeinschaften erleben deshalb gelegentlich eine böse Überraschung, wenn nach fünf Jahren der Verwalter wechselt. Manchmal entdeckt der neue dann Baumängel, die längst hätten beseitigt werden müssen.
Der erste Verwalter wird häufigvom Bauträger eingesetzt, der die Anlage gebaut hat. Weil alle Mängel, die während der Gewährleistungsfrist in den ersten fünf Jahre entdeckt werden, aber noch vom Bauträger auf dessen Kosten beseitigt werden müssen, neigt der vom Unternehmer eingesetzte Verwalter eventuell dazu, diese Mängel bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zu verschleppen. Ist die Frist verstrichen, müssen die Eigentümer die Mängel auf eigene Kosten bezahlen. Zwar können sie gerichtlich gegen den ehemaligen Verwalter vorgehen, aber das dauert seine Zeit. Besser ist es, noch vor Ablauf der Gewährleistung einen Bausachverständigen mit der gründlichen Baukontrolle zu beauftragen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Urteile rund um den WEG-Verwalter (20.6.2016)
- Verwaltercheckliste für (angehende) Wohnungseigentümer von VPB und DDIV (5.1.2015)
- Wie Energie sparen gelingen kann in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) (10.12.2013)
- Baubeteiligte Profis rechnen mit 9 Mrd. Euro Fehlerkosten jährlich (24.11.2013)
- LBS-Sofortfinanzierung für Wohnungseigentümergemeinschaften (4.11.2013)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Kostenfreie PDF mit allgemeinen Hinweise zur Vermeidung von Pfusch am Bau. (17.2.2013)
- Fachbuchvorstellung: Schäden durch mangelhaften Wärmeschutz (22.4.2012)
- Baumängel und Bauschäden: Eine Top Ten-Liste vom Verein zur Qualitätscontrolle am Bau (15.8.2011)
siehe zudem: