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ARGE Baurecht: Wie wird bei mehreren Planern abgerechnet?

(17.2.2013) Kein größeres Bauvorhaben ohne Architekten, Bauingenieure und Fachplaner. Bezahlt werden sie gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Streit gibt es dabei häufig, wenn sich mehrere Planer eine Planungsaufgabe teilen.

Klassisches Beispiel: Der Architekt plant das Gesamtwerk, der Fas­sadenplaner die gläserne Hülle. Beide Planer sollten darauf hinwirken, dass ihr Auftraggeber von Anfang an sowohl die Aufgaben klar vertraglich abgrenzt, als auch die Abrechnungsmodalitäten regelt. In der Praxis bewähren sich die anrechenbaren Kosten als Abgrenzungskriterium, also beispielsweise zwischen der Fassade einerseits und dem übrigen Gebäude andererseits.

Dieses Abgrenzungskriterium gilt aber nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Die ARGE Baurecht rät dazu, hier von Beginn an klare Tatsachen zu schaffen. Übrigens: Der Architekt kann in der Regel mit einer Extra-Honorierung rechnen, denn Paragraf 8 Abs. 2 Satz 3 HOAI sieht bei zusätzlichem Koordinierungsaufwand wegen mehrerer Beteiligter einen entsprechenden Aufschlag vor.

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