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Studie zur bedarfsgerechten Ausstattung von Sanitärräumen gemäß ASR A4.1

(10.5.2013) Sanitärräume -  zumindest Toiletten - gibt es in allen Arbeitsstätten. Zur nötigen Anzahl und zur Ausstattung gab es Richtwerte in Arbeitsstätten-Richtlinien , die teilweise aus den siebziger Jahren stammten, aber nicht mehr gültig sind. Zeitgemäße Entscheidungshilfen soll die neue Arbeits­stättenregel ASR A4.1 „Sanitärräume“ bieten, die voraussicht­lich noch 2013 ver­abschiedet wird. Für einen Überblick über die aktuelle Situation und eine praxisnahe Regelsetzung hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ei­ne Studie in Auftrag gegeben, die jetzt als Bericht „Bedarfs­gerechte Auslegung und Ausstattung von Sanitärräumen“ er­schienen ist. Der Bericht enthält Beispiele guter Praxis und Da­ten, mit deren Hilfe sich die Auswirkungen von Forderungen und Empfehlungen der neuen ASR abschätzen lassen.

Im Rahmen der Studie wurden Sanitärräume in insgesamt 16 Betriebsstätten - vorran­gig in Klein- und Mittelbetrieben - untersucht. Um Aussagen zu Wartezeiten machen zu können, baten die Forscher zudem über die Hälfte der befragten Beschäftigten, fünf Tage lang ihre Toilettennutzung zu dokumentieren.

Im Ergebnis wurde kaum über Wartezeiten berichtet, und die Beschäftigten waren mit der Ausstattung insgesamt zufrieden. Schlechter bewertet wurden die Faktoren "Sauberkeit" und "Lüftung". Hier könnten Reinigungspläne mit Durchführungskennzeich­nung, wie sie gerade in Hotels und Gaststätten nahezu obligatorisch sind, zur Ver­besserung beitragen.

produktionsnah oder verwaltungsnah?

Große Unterschiede wurden zwischen produktionsnahen und verwaltungsnahen Toilet­tenräumen festgestellt. Einer starken Tendenz zur Dezentralisierung und kleinen Ein­heiten im verwaltungsnahen Bereich steht im produktionsnahen Bereich eher die Kon­zentration auf eine Anlage gegenüber, unter Umständen kombiniert mit Dusch- oder Wasch- und Umkleideräumen.

Nach den Studienergebnissen muss eine künftige ASR keine starren Maßvorgaben für Sanitärräume enthalten, und es kann einen Handlungsspielraum bei der Anzahl der Toi­letten beziehungsweise Wasch- und Duschplätze in Anhängigkeit von der Beschäftig­tenzahl geben, der von der jeweiligen Arbeitsorganisation im Betrieb abhängt. Insge­samt bietet die Studie nicht nur Architekten und Planungsingenieure einen Überblick, was bei der Auslegung und Ausstattung auch über die Mindestanforderungen hinaus beachtet werden sollte.

Die bibliographischen Angaben der Studie:

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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