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Höhere Notarkosten ab August

Notar
Notar (Gemälde von Quen­tin Massys, 16. Jhd.) Bild vergrößern
    

(22.7.2013) Villenkauf an der Hamburger Alster billiger, Kauf eines Hauses in kleiner Stadt etwas teurer: Nach Angaben von Interhyp bringt das neue Gerichts- und Notarkostenge­setz (GNotKG) für Immobilienkäufer finanzielle Vor- und Nach­teile. Das Gesetz löst ab 1. August die bisherige Kostenord­nung ab. „Die Notarkosten klettern bei Standardfällen um 220 Euro netto. Insgesamt bleiben die Notarkosten aber der kleins­te Posten bei den Kaufnebenkosten“, sagt Michiel Goris, Vor­standsvorsitzender der Interhyp AG.

Die Gebühren des Notars richten sich danach, welche Aufga­ben der Jurist erledigen muss, wenn er als Schnittstelle zwi­schen Käufer, Verkäufer und finanzierender Bank fungiert. Die Tätigkeiten sind je nach Kaufpreis mit Gebührensätzen hinter­legt, die sich nach Aufwand berechnen - dazu gehören z.B. ...

  • die Beurkundung des Vertragsentwurfs,
  • die Löschung bestehender Grundschulden,
  • der Vormerkungseintrag im Grundbuch,
  • die Klärung von kommunalen Vorkaufsrechten und/oder
  • der Grundbucheintrag.

Einige Beispiele für geänderte Notargebühren

  • Beim Kauf einer Immobilie im Wert von 200.000 Euro entstehen für Beurkun­dung, Vollzug und Betreuung (einschließlich Beratung und Entwurf) aktuell Ge­bühren in Höhe von rund 1.085 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Ab August müssen Immobilienkäufer dafür 1.305 Euro netto zahlen, was einer Gebührensteigerung von 20 Prozent entspricht.

  • Bei einem Hausverkauf mit Ablösung einer alten Grundschuld steigen die Gebühren sogar um 835 Euro auf 3.135 Euro, ein Plus von 36 Prozent. Dieses Szenario ist allerdings nicht der Normalfall.

  • Mitunter kann es für Immobilienkäufer etwas preiswerter werden. So werden die Gebühren für das notarielle Anderkonto laut Bundesnotarkammer um bis zu 60 Prozent reduziert. Das habe in manchen Gebieten Deutschlands, etwa in Hamburg, große Auswirkungen, weil Immobiliengeschäfte dort traditionell mittels notariellen Anderkonten abgewickelt werden. Bei einer Alstervilla im Wert von 2 Mio. Euro kostete die Beurkundung bisher rund 13.150 Euro netto (inkl. Vor­kaufsrechtsanfrage und Sicherung der Eigentumsumschreibung), während die Transaktion künftig 11.700 Euro netto kosten wird. Das entspricht einer Gebüh­renreduzierung um 11 Prozent.

  • Billiger wird ebenfalls die Löschung einer eingetragenen Grundschuld. Bisher wurden hier bei einer Grundschuld über 350.000 Euro rund 130 Euro fällig, künf­tig sind es nur noch 20 Euro.

Auch wenn die Notar- und Gerichtsgebühren beim Immobilienkauf weiterhin mit rund 1,5 bis 2 Prozent vom Immobilienkaufpreis veranschlagt werden können, warnt der Baugeldvermittler Interhyp vor weiter steigenden Kaufnebenkosten beim Immobilien­erwerb. Das gilt besonders für die Grunderwerbssteuern - siehe auch Baulinks-Beitrag „Die Grunderwerbsteuer steigt und steigt“ vom 15.7.2013.

„Die Politik kann Immobilien nicht einerseits als wichtigen Baustein in der privaten Al­tersvorsorge fördern wollen und andererseits zulassen, dass die Kaufnebenkosten zu­nehmend aus dem Ruder laufen“, kritisiert Goris. Die Kaufnebenkosten machen durch die fortlaufenden Erhöhungen der Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern mitt­lerweile bis zu 14 Prozent des gesamten Immobilienkaufpreises aus, besonders wenn eine Maklercourtage fällig wird.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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