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Bundesrat: Vermieter sollen Maklerprovision zahlen

(18.8.2013) Künftig sollen in der Regel Vermieter die Provision zahlen, die im Fall einer Einschaltung von Maklern bei der Wohnungsvermittlung fällig wird. Zu diesem Zweck will der Bundesrat in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung das „Bestel­lerprinzip“ einfügen. Nach dem von der Länderkammer vorgelegten Gesetzentwurf (17/14361) müssten Mieter die Gebühren nur dann übernehmen, wenn sie ihrerseits einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt haben. Die Regierung kritisiert in einer Stel­lungnahme diesen Vorstoß vor allem mit dem Hinweis auf den „damit verbundenen Ein­griff in die Vertragsfreiheit der Beteiligten“.

Aus Sicht des Bundesrats führt die Maklerprovision in der Höhe von meist zwei Mo­natsmieten in Verbindung mit der Kaution „zu einer erheblichen finanziellen Belastung des Mieters zu Beginn eines Mietverhältnisses, die insbesondere für Geringverdiener und Familien nur schwer zu schultern ist“. Vor allem in Großstädten sei es häufig schwer, eine Wohnung zu finden, die nicht über Makler vermittelt werde.

Zwar habe auch nach jetziger Rechtslage, so die Länderkammer, grundsätzlich derje­nige das Entgelt für den Makler zu zahlen, der ihn mit einer Vermittlung beauftragt habe. In Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt habe jedoch regelmäßig der Mieter die Maklerkosten zu tragen - und dies auch dann, wenn der Vermittler ur­sprünglich auf Initiative des Vermieters tätig geworden sei.

In der Vorlage des Bundesrats wird erläutert, dass auch ein Vermieter, der die Makler­gebühr übernommen hat, diese Kosten später auf den Mieter überwälzen könne. Dem müsse der Wohnungssuchende zwar zustimmen, doch hätten Mieter bei einem ange­spannten Wohnungsmarkt „faktisch nicht die Wahl, eine solche Vereinbarung abzu­lehnen“. Auch dem Provisionsverlangen eines Maklers könnten sich Wohnungssuchen­de nur schwer entziehen, „wenn sie vermeiden wollen, dass an ihrer Stelle ein anderer Mietinteressent zum Zuge kommt“.

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