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Studie: Zu viel Staat erhöht die Kosten für die Gebäudesanierung

(18.8.2013; Verlinkungen zuletzt am 17.5.2016 korrigiert.) Vor allem Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen belastet die von der Bundesregierung geforderte energetische Sanierung von Wohngebäuden finanziell - insbe­sondere wenn der Einsatz bestimmter Technologien oder Ener­gien bei der Sanierung vorgeschrieben wird. Zu diesen Ergeb­nissen kommt die Studie „Energetische Gebäudesanierung in Deutschland“, die gemeinsam vom Fraunhofer-Institut für Bau­physik (IBP) und dem Forschungscenter Betriebliche Immobi­lienwirtschaft an der Technischen Universität Darmstadt (FBI) im Auftrag des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO) erstellt wurde.

Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung den Energiebedarf im Gebäudebereich in der Größenordnung von 80 Prozent redu­zieren. Doch auf welchem Weg lässt sich dieses Ziel am besten erreichen? Und wie lässt sich verhindern, dass Eigentümer und Mieter dabei finanziell zu stark belastet werden? Mit Fragen wie diesen befasst sich die Mitte August vorge­stellte Untersuchung. „Die Studie zeigt, dass sich bei Fortführung aktueller Trends in Kombination mit den Leitlinien der Bundesregierung der Primärenergieverbrauch bis 2050 um maximal 64 Prozent reduzieren lässt“, so Prof. Dr.-Ing. Gerd Hauser, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik. „Um das hochgesteckte Einsparziel von 80 Prozent zu erreichen, sind bei der energetischen Gebäudesanierung deutlich größere Anstrengungen als bisher notwendig.“

In der Studie wurden alternative Sanierungsfahrpläne verglichen, mit denen das Ein­sparziel erreicht werden könnte. Die beiden Fahrpläne basieren auf unterschiedlichen staatlichen Regulierungsansätzen:

  • Ein technologiegebundener Ansatz, bei dem der Gesetzgeber Eigentümern die Art der Maßnahmen, deren zeitliche Umsetzung und den Grad der Nutzung er­neuerbarer Energien vorschreibt.
  • Oder ein technologieoffener, bei dem Immobilieneigentümer die Energieeinspar­maßnahmen und die Zeitpunkte der Investitionen frei wählen können, solange die vorgegebenen Ziele am Ende erreicht werden.

Bis zu 140.000 Euro Sanierungskosten für ein Einfamilienhaus

Insgesamt sollen sich die volkswirtschaftlichen Kosten für die energetische Gebäude­sanierung bis 2050 inflationsbereinigt auf mindestens 1,7 Billionen Euro im technologie­offenen Sanierungsfahrplan belaufen. Der technologiegebundene Fahrplan, der bei­spielsweise den Einsatz von erneuerbaren Energien vorschreibt, würde Mehrkosten in Höhe von rund 400 Milliarden Euro verursachen. Bezogen auf Gebäudetypen ergeben sich laut Studie folgende Kosten:

  • Die technologiegebundene Sanierung eines durchschnittlichen Einfamilienhau­ses kostet rund 140.000 Euro. Für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus müs­sen Hausbesitzer rund 303.000 Euro aufwenden.
  • Mit einem technologieoffenen Sanierungsfahrplan lassen sich die Kosten je nach Gebäudetyp zwischen 16 und 33 Prozent reduzieren. Selbst in dieser günstige­ren Variante werden viele Eigenheimbesitzer die nötigen finanziellen Mittel für die Haussanierung nicht aufbringen können.

Deutliche Mehrbelastung für Mieter und Eigentümer

Auch die Kosten für das Wohnen steigen laut Studie durch die Gebäudesanierung deutlich:

  • Mit einem technologiegebundenen Sanierungsfahrplan verteuert sich das Woh­nen in einem Einfamilienhaus ab der ersten Modernisierungsmaßnahme bis 2050 im Durchschnitt um rund 260 Euro pro Monat, in einem Mehrfamilienhaus um rund 140 Euro pro Wohneinheit.
  • Im Falle einer technologieoffenen Sanierung ist der Anstieg der monatlichen Kosten des Wohnens im Durchschnitt moderater: im Einfamilienhaus rund 140 Euro und im Mehrfamilienhaus rund 100 Euro pro Wohneinheit.

Die finanziellen Lasten der energetischen Gebäudesanierung steigen mit abnehmendem Einkommen deutlich an.

Haushalte in Mietwohnungen mit einem monatlichen Einkommen unter 2.000 Euro müs­sen mit Wohnkostensteigerungen zwischen durchschnittlich 26,4 Prozent (technolo­giegebundene Sanierung) und 19,6 Prozent (technologieoffene Sanierung) rechnen. Betroffen sind vor allem Alleinstehende, Alleinerziehende und Rentner.

„Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 900 bis 1300 Euro zahlen nach Sanierung die Hälfte ihres Einkommens für das Wohnen. Das ist dramatisch und bricht den Sozialpakt“, sagt Prof. Dr. Andreas Pfnür, Leiter des Forschungscenters Betriebli­che Immobilienwirtschaft. Durch die energetische Gebäudesanierung würden die Aus­gaben des Staates für Wohngeld und Kosten der Unterkunft von aktuell circa 17 Mrd. Euro drastisch steigen. Im Falle eines technologiegebundenen Sanierungsfahrplans sei mit Mehrausgaben in Höhe von 7,4 Mrd. Euro pro Jahr zu rechnen, so Pfnür.

Handlungsempfehlungen der Studienersteller

  • Aus technischer und ökonomischer Sicht ist ein technologieoffener Sanierungs­fahrplan mit konkreten Zielvorgaben jedoch ohne Festlegung einer bestimmten Umsetzungsart der optimale Weg.
  • Um den erheblichen sozialen Sprengstoff zu entschärfen, den der Anstieg der Wohnkosten birgt, muss in der Sozialpolitik für ein höheres Budget zur Übernah­me dieser Kosten gesorgt werden.
  • Sanierungsmaßnahmen sollten immer individuelle und situationsbedingte Gege­benheiten berücksichtigen und Freiräume zur Anpassung lassen, um Kosten zu minimieren.
  • Sanierungsfahrpläne müssen den Spagat zwischen situativen Bedingungen und Massentauglichkeit der notwendigen Technologien meistern.
  • Allgemein gültige, technologieoffen formulierte Sanierungsfahrpläne schaffen Zielhorizonte und Planungssicherheit. Unterstützend ist zudem eine etappen­weise Betrachtung mit Zwischenzielen sinnvoll.

Technologieoffenheit erleichtert Sanierungen

„Die Studienergebnisse belegen, dass aus technischer und ökonomischer Sicht ein technologieoffener Sanierungsfahrplan der bessere Weg ist, um die angestrebte Prim­ärenergieeinsparung im Wohngebäudebereich zu erreichen“, so IWO-Geschäftsführer Prof. Christian Küchen. „Viel Energie möglichst kostengünstig einzusparen, muss die Leitlinie sein. Teure Technologien vorzuschreiben und einzelne Energien auszuschlie­ßen, ist der falsche Weg. Denn das behindert die Verbreitung vorhandener effizienter Technik und die Entwicklung neuer Lösungen“ so Küchen. So könne etwa die kosten­effiziente Erneuerung von veralteten Heizungen einen wichtigen Beitrag leisten. Das Institut für Wärme und Oeltechnik e.V. (IWO) würde sich wünschen, dass dieses vom Gesetzgeber stärker gefördert würde.

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