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Absturzsichernde Verglasung für Fenster- und Fassadenelemente im Zeichen der EnEV

(21.8.2013) Absturzsichernde Verglasungen in Gebäuden zählen heute zum Standard des Fenster-und Fassadenbaus und sind in den TRAV 1.2003 seit vielen Jahren aus­führlich beschrieben. Die Multifunktionalität moderner Isoliergläser und die vermehrte Anwendung von Dreifach-Isolierglas werfen jedoch immer wieder Fragen nach geeig­neten und regelkonformen Glaskombinationen auf. Aber das eine schließt das andere nicht aus.


Restaurant im Uniqa-Tower (© Uniqa Hotel, Wien)

Nach den Landesbauordnungen wird der Einsatz von absturzsichernden Verglasungen ab einer bestimmten Höhendifferenz - meistens über 1 m (in Bayern 0,5 m) - gefor­dert. Für die Unterscheidung der Belastungsfälle durch Anprall von Personen mit dem Nachweis der Stoßsicherheit werden Fenster- und Fassadenelemente in drei Katego­rien unterschieden.

  • Kategorie A umfasst linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen ohne lastabtra­genden Holm oder Riegel,
  • Kategorie C1 beschreibt tragende Glasbrüstungen mit durchgehendem tragenden Handlauf und
  • Kategorie C2 regelt absturzsichernde Verglasungen, die nicht zur Abtragung von Horizontallasten in Holmhöhe dienen.

Planung: Zusammenarbeit ist entscheidend

Grundsätzlich ist es eine Planungsaufgabe, absturzsichernde Bauteile im Objekt zu er­fassen und in einem Leistungsverzeichnis zu beschreiben. Erfahrungsgemäß wird der Fensterbauer vor der Angebotsabgabe seinen Glaslieferanten befragen, welche Ver­glasung nun die geeignete sei. Dazu werden alle relevanten Anforderungen wie Schall­schutz, Ug-Wert, Sonnenschutz, Sichtschutz, usw. genannt mit der Aufforderung, die Glaskombinationen hinsichtlich Absturzsicherung mit ESG und VSG in der entsprechen­den Glasdicke zu benennen.

Der richtige Glasaufbau

Die Verglasungen sind zunächst einmal ganz „normale“ Verglasungen, für die ein Glas­aufbau festgelegt werden muss, der den geforderten bauphysikalischen Anforderungen entspricht. Hinsichtlich des Nachweises der Stoßsicherheit, der bei absturzsichernden Verglasungen eine besondere Bedeutung zukommt, können Glasaufbauten ausgewählt werden, die in ...

  • der Tabelle 2 der TRAV,
  • Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (AbP),
  • einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ),
  • einer Zustimmung im Einzelfall (ZIE) oder
  • den Ergänzungen der Musterliste der Technischen Baubestimmungen (MLTB) der Länder

... mit Größenbegrenzungen, Mindestglasdicken und Glasarten in vorgegebenen Rei­henfolgen beschrieben sind. Spätestens hier zeigt es sich jedoch, dass eine enge Zu­sammenarbeit zwischen Fenster-/Fassadenhersteller und dem Glaslieferanten notwen­dig ist.

Wichtig: Die geeignete Glashalterung

Auch weitere Randbedingungen wie etwa die Glaslagerung (zwei- oder vierseitig), das Verglasungssystem, die Gesamtglasdicken oder das Gewicht müssen in Übereinstim­mung mit der Rahmenkonstruktion gebracht werden und haben Auswirkungen auf den erforderlichen Glasaufbau. Vereinfacht gesagt bedeutet dies: Verglasungen sind immer Lösungen innerhalb eines Fassadenkonzeptes und sollten demnach nicht als autarkes Einzelprodukt, sondern im Gesamtkontext mit den projektbezogenen Anwendungsbe­dingungen und Einwirkungen betrachtet werden. Auch das Profilsystem muss den ein­schlägigen technischen Baubestimmungen entsprechen. Die konstruktiven Bedingun­gen der Glaslagerung mit der Ausbildung des Glasfalzes sind in den TRAV 6.3.2. be­schrieben.

Pendelschlagversuch ist nicht alles

Weiterhin muss nachgewiesen werden, dass die zulässigen Beanspruchungen (z.B. un­ter Windlast) nicht überschritten werden. Ein Sonderfall liegt bei der Kategorie A vor, bei der zusätzlich die horizontale Verkehrslast in Brüstungshöhe bei der Glasdickenbe­stimmung berücksichtigt werden muss. Es ist nicht gesichert, dass jede im Stoßver­such geprüfte Verglasung unter Einhaltung der zulässigen Beanspruchungen beliebigen Wind- und Verkehrslastsituationen ausgesetzt werden kann.


Bild aus dem Beitrag „Swarovski-Verwaltungsgebäude als Hufeisen-Kristall mit Aussicht auf den Zürichsee“ vom 5.9.2012 (© Glassolutions – Saint-Gobain Deutsche Glas GmbH/Foto: H.G. Esch)

Die Glaswahl

Die in der Tabelle 2 der TRAV beschriebenen Glasaufbauten für Isolierglas beziehen sich ausschließlich auf Zweifach-Isolierglas in einer ESG/VSG-Kombination, meist mit der VSG-Scheibe als Außenscheibe und entsprechen dem damaligen technischen Stand bei der Veröffentlichung.

Um den weiteren funktionellen Anforderungen an Isolierglas zu entsprechen, hat u.a. Glassolutions in den Folgejahren für die Produkte Climaplus und Climatop die notwen­digen Nachweise der Tragfähigkeit unter stoßartigen Einwirkungen mit einem Pendel­schlagversuch nach DIN EN 12600 weiter untersucht mit der Zielstellung, einfachere und effizientere Glasaufbauten zu entwickeln. Die Ergebnisse sind mit Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen dokumentiert und entsprechen den Anforderungen der TRAV-Kategorien A, C2 und C3. Für den Verarbeiter bedeutet dies vor allem eine Reduzierung der Kosten, da die Absturzsicherung durch ein AbP nachgewiesen ist und deshalb weder Pendelschlagtests durchgeführt noch Einzelnachweise eingeholt wer­den müssen.

Da seit der Einführung der EnEV 2009 der Anteil von Dreifach-Isolierglas beständig zu­nimmt, müssen gleichermaßen auch für das Produkt die Anforderungen erfüllt werden. Generell wurde dies in den Baubestimmungen der Länder durch eine Ausführung der mittleren Scheibe in ESG ermöglicht. Speziell für Climatop wurden darüber hinaus optimierte Glasaufbauten entwickelt und erfolgreich auf Stoßsicherheit geprüft, die auf die ESG-Scheibe verzichten können und eine größtmögliche Planungsfreiheit bei der Realisierung von komplexen Funktionsanforderungen ermöglichen.

Fazit

Der erforderliche Glasaufbau kann also nur aus einem komplexen Zusammenspiel mit funktionellen Anforderungen, den Nachweisen zur Stoßsicherheit und den konstrukti­ven Gegebenheiten der Glaslagerung durch die Zusammenarbeit der beteiligten Ak­teure ermittelt werden. Wenn auch die Verglasung im Mittelpunkt der Betrachtungen zur Absturzsicherheit steht, so kann der Glashersteller nicht die Verantwortung für die Eignung des gesamten Fensterelementes übernehmen. Die Nachweise der Stoß­sicherheit der Verglasung mit den beschriebenen Glasaufbauten kann nur eine Kon­struktions- und Kalkulationsgrundlage für den Elementhersteller darstellen, der die Leistungseigenschaften nach den Produktnormen der Elemente verbindlich beschrei­ben muss.

Inzwischen liegt als Entwurfsnorm die E DIN 18008-4 vor, die voraussichtlich an Stelle der TRAV treten wird. Grundsätzliche Änderungen sind im Verfahrensablauf nicht zu erwarten.

Weitere Informationen zur absturzsichernden Verglasung  können per E-Mail an Glassolutions angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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