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Umkehrhypothek: Mit dem Eigenheim die Rente aufbessern

(25.8.2013) Wenn sich Hauseigentümer ohne direkte Erben Gedanken darüber ma­chen, was später mit ihrer Immobilie geschehen soll, könnte die Umkehrhypothek, wie sie in Großbritannien oder den USA bereits weit verbreitet ist, eine Option sein - da­rauf macht der Verband Wohneigentum NRW e.V. aufmerksam.

Eigenheim verkaufen und trotzdem mietfrei darin wohnen

Bei einer Umkehrhypothek verkauft der Hausbesitzer seine Immobilie, kann aber miet­frei darin wohnen bleiben. Der neue Besitzer - häufig ein Kreditinstitut - kann das Haus erst nach dem Tod des Alteigentümers oder nach dessen Auszug weiterverkau­fen. Beim Verkauf wird eine Kreditsumme vereinbart, die als steuerfreie Einmalzahlung oder in Form von festgelegten monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Höhe wird be­einflusst von Faktoren wie Alter, Zustand und Lage der Immobilie, aber auch vom Le­bensalter des Verkäufers. Aufgrund der niedrigeren Lebenserwartung können ältere Eigentümer meist höhere Summen aushandeln als jüngere. Will der Alteigentümer den Verkauf rückgängig machen, ist das in der Regel problemlos möglich, wenn er das be­reits ausgezahlte Darlehen zurückzahlt.

Für wen eignet sich die Umkehrhypothek?

Die Entscheidung für eine Umkehrhypothek bietet sich vorrangig für  Rentner ohne di­rekte Erben an, die möglichst lange mit garantiertem Wohnrecht in ihrem (schulden­freien) Haus wohnen bleiben wollen. Verbandsgeschäftsführer Thomas Hornemann be­tont jedoch: „Ob sich das Modell der Umkehrhypothek lohnt, hängt aber immer von der individuellen Situation eines Eigentümers ab.“ Interessant kann eine Umkehrhypo­thek auch werden, wenn im Rentenalter plötzlich durch Krankheit oder Pflegebedürf­tigkeit unerwartete Kosten anfallen - um so eine drohende Altersarmut abzufedern.

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