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„Hamburger Erklärung“ des BDIA: Rechte klären, Wettbewerbe stärken, Studium verbessern


  

(22.9.2013) Innenräume müssen immer höheren Anforderun­gen genügen - funktional, gestalterisch, klimatisch, lichttech­nisch und akustisch. Dafür sind Innenarchitekten zuständig, doch an ihren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen ist noch vieles zu verbessern. Dazu verabschiedete die Bundesmitglie­derversammlung des BDIA Bund Deutscher Innenarchitekten e.V., das höchste Organ des Verbandes, am 14. September 2013 die „Hamburger Erklärung“ und richtet zentrale Forde­rungen zu Berufspraxis und Ausbildung an die Politik:

Hamburger Erklärung

Innenarchitektinnen und Innenarchitekten tragen entscheidend zur Qualität der ge­bauten Umwelt bei. Sie leisten als Spezialisten für Innenräume und für das Bauen im Bestand einen wesentlichen Beitrag zur Baukultur. Wir verbringen über 80% unseres Lebens in Innenräumen und unsere Gesellschaft benötigt in steigendem Maße diffe­renzierte und funktionalisierte Innenräume. Durch Titelschutz und Eintragung in eine Kammer soll die verantwortungsvolle und optimale Umsetzung von Bauaufgaben aus dem Bereich Innenarchitektur für den Verbraucher gewährleistet bleiben.

1. Berufspraxis: Innenarchitektinnen und Innenarchitekten entwickeln, gestalten und realisieren hochqualifiziert bauliche und technische Lösungen aus der Perspekti­ve des Menschen und Nutzers heraus. Der BDIA Bund Deutscher Innenarchitekten e.V. fordert:

  • Bauvorlageberechtigung konkretisieren!
    Innenarchitektinnen und Innenarchitekten sind laut den 16 Landesbauordnun­gen zur Bauvorlage im Rahmen Ihrer Berufsaufgaben berechtigt. Inwieweit die­se Bauvorlageberechtigungen Innenarchitektinnen und Innenarchitekten befu­gen und ihrem Aufgabenfeld entsprechen, ist in den meisten Bundesländern nicht oder unzureichend geregelt. Dies führt zu unterschiedlichen Auslegungen in den Bauämtern und zu Rechtsunsicherheit bei Planern und Bauherren.
      
  • Beteiligung von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten an öffentlichen Wettbewerben und Vergaben!
    Die Sanierung, Umnutzung und Aufwertung von Bestandsbauten nimmt in Deutschland zu. Der BDIA fordert die öffentlichen Bauherren auf, bei der Aus­lobung entsprechender Bauaufgaben Innenarchitektinnen und Innenarchitekten durch geeignete Teilnahmebedingungen gezielt einzubinden und somit Vorbild­funktion zu entfalten.

2. Ausbildung: Um die Kompetenz von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten auch in Zukunft zu sichern, ist eine qualitätvolle und umfassende Hochschulausbil­dung unerlässlich. Der BDIA Bund Deutscher Innenarchitekten e.V. fordert:

  • Mindeststudiendauer 8 Semester! Keine Verlagerung von Ausbildungskosten!
    6-semestrige Studiengänge führen nicht zu einer ausreichenden Qualifizierung von Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Innenarchitektur. Die­ses Defizit muss im Falle einer Anstellung durch die Büroinhaber kompensiert werden, indem diese in eine grundsätzliche fachliche Ausbildung ihrer Mitarbei­ter investieren. Hierdurch findet eine nicht zu rechtfertigende Verlagerung von Ausbildungskosten des Staates an Büroinhaber statt. Gleichzeitig wird den jun­gen Absolventinnen und Absolventen der qualifizierte Marktzugang erschwert. Die steigende Komplexität im Berufsalltag kann nicht mit weniger Ausbildung kompensiert werden.
      
  • Eintragungsvoraussetzung für Studierende schaffen!
    Kammern und Verbände registrieren vermehrt Absolventinnen und Absolventen, die mit ihrem Studium nicht die akademischen Voraussetzungen mitbringen, um die Eintragungsfähigkeit für den Berufsstand erfüllen zu können. Der BDIA appel­liert an die Vertreter der Hochschulen, Studierende in Kooperation mit den Ver­bänden über die angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge explizit vor dem Hintergrund einer zukünftigen Eintragungsvoraussetzung zu informieren.
      
  • Mehr Innenarchitektinnen und Innenarchitekten als Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in die Lehre!
    Lehrstühle der Fachbereiche Innenarchitektur werden häufig nicht mehr an In­nenarchitektinnen und Innenarchitekten vergeben. Eine spezialisierende Lehre kann so nicht ausreichend umgesetzt werden. Innenarchitektinnen und Innen­architekten müssen beim Auswahlprozess zur Besetzung von Lehrstühlen be­sonders berücksichtigt werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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