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Neuerscheinung: „Rechtspraxis für Brandschutzplaner“

(27.9.2013) An den Brandschutzplaner werden hohe Anforde­rungen gestellt. Neue Regelungen, u.a. für Nachweisberechti­gungen und Prüfsachverständige, haben einen grundlegenden Wandel zu einer „Privatisierung der Bauaufsicht“ auf einer ver­traglichen Basis zur Folge. Die hieraus resultierende Unsicher­heit unter Architekten und Fachplanern ist groß. Von besonde­rer Wichtigkeit sind daher Grundkenntnisse bezüglich des „ju­ristischen Parketts“ und dessen Steuerungsmöglichkeiten zur Leistungsgestaltung, Vergütungssicherung und Haftungsver­meidung. Diese vermittelt die Neuerscheinung „Rechtspraxis für Brandschutzplaner“ von Dr. Till Fischer.

Der Praxis-Leitfaden will Planenden dabei helfen, Verträge ef­fektiv zu gestalten und Haftungsfallen rechtzeitig zu erkennen bzw. zu vermeiden. An­hand von praxisbezogenen Fallbeispielen gibt der Autor konkrete Tipps und Hilfestel­lungen für die rechtssichere Korrespondenz. Zahlreiche Abbildungen verdeutlichen zu­sätzlich den Sachverhalt. Musterschreiben und Hinweise zu Vertragsbausteinen sowie zu aktuellen Rechtsurteilen erleichtern den Arbeitsalltag.

Das Handbuch wendet sich an Brandschutzfachplaner und -sachverständige, Archi­tekten, Ingenieure, Generalübernehmer, -unternehmer und -planer, Bauträger, Fach­planer TGA und Tragwerksplanung, Betreiber, Brandschutzbeauftragte, Rechtsanwälte und Bauunternehmer sowie -juristen.

Die bibliographischen Angaben zum Buch:

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