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Länder stimmen Energieeinsparverordnung trotz massiver Bedenken zu

(13.10.2013; upgedatet am 18.10.2013) Die Länder haben am 11. Oktober der Ener­gieeinsparverordnung zugestimmt - allerdings mit zahlreichen Auflagen. So soll u.a. die Transparenz der Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden - z.B. in Immobilienanzei­gen und Energieausweisen - für die Verbraucher erhöht werden. Zudem möchte der Bundesrat unnötige Bürokratie vermeiden und die Anwendbarkeit der Vorschrift insge­samt erleichtern.

Trotz der letztendlich erteilten Zustimmung machen die Länder sehr deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung in wesentlichen Punkten für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und so­zialen Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Al­lein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften - Energieeinsparungs­gesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - leide die Ak­zeptanz und Transparenz erheblich. Der Bundesrat sieht daher die dringende Notwen­digkeit, erhebliche Vereinfachungen in diesem Bereich zu erreichen und fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegende Über­arbeitung der entsprechenden Vorschriften anzugehen.

Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass es zum Gelingen der Energiewende not­wendig sei, die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit zwei Milliarden Euro jährlich auszustatten. Die Förderung sei auf diesem Niveau zu verstetigen und wieder in den Bundeshaushalt zu überführen. Auf diese Weise erhielten private Investoren sowie die Wohnungs- und Bauwirtschaft die erforderliche Planungssicherheit.

Update: Bundesregierung akzeptiert

Die Änderungswünsche des Bundesrates hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 16. Oktober akzeptiert. Damit wurde das Verordnungsgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Als nächstes wird der Text redaktionell aufbereitet und im Bundesge­setzblatt verkündet. Das könnte noch 2013 geschehen. Sechs Monate nach der Ver­kündung tritt die novellierte EnEV in Kraft, voraussichtlich im Frühsommer 2014.

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