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Schwarzarbeit nimmt wohl 14% des Bruttoinlandsprodukts ein

(27.10.2013) Schwarzarbeit gibt es in fast allen Wirtschaftsbranchen, ihr Umfang und die Entwicklung der illegalen Beschäftigung kann aber nicht beziffert werden - so der Zwölfte Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämp­fung der illegalen Beschäftigung, der als Unterrichtung (17/14800) vorgelegt wurde. Zur möglichen Dimension wird u.a. auf Angaben des Instituts für angewandte Wirt­schaftsforschung Tübingen (IAW) und die Arbeiten von Prof. Dr. Friedrich Schneider verwiesen, die in ihren Analysen den Umfang auf 343 bis 352 Milliarden Euro schätz­ten. Damit würde die Schattenwirtschaft rund 13,4 bis 14,6 Prozent des offiziellen Bruttoinlandsproduktes entsprechen. Die Forscher würden aber wegen des kräftigen Wirtschaftswachstums und der guten Arbeitsmarktlage tendenziell von einem Rück­gang der Schattenwirtschaft ausgehen.

Der Bericht verweist auch auf Probleme bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Sozialversicherungen bei der Arbeitnehmerentsendung. So würden ausländische Be­hörden bei Arbeitnehmern aus dem EU-Raum, die in Deutschland von der Sozialversi­cherungspflicht befreit werden können, die nötigen Bescheinigungen erst nachträglich beziehungsweise rückwirkend ausstellen oder beanstandete Bescheinigungen nicht zurücknehmen.

Zur Umgehung von Sozialversicherungspflicht und Mindestlohnzahlungen nimmt auch die Scheinselbstständigkeit zu. Nicht nur, dass tatsächlich abhängig Beschäftigte for­mal als selbständige Unternehmer auftreten,  verstärkt sich nach Erkenntnissen der Regierung auch der Missbrauch von grundsätzlich legalen Vertragskonstruktionen in weiteren Branchen. So gäbe es zunehmend außer selbständigen Köchen oder Friseu­ren in fremden Betrieben inzwischen aufgrund von Detaildefinition einzelner Verarbei­tungs- und Verwaltungsschritte beispielsweise auch selbständige Regaleinräumer in Supermärkten.

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