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EEG: 120 Milliarden Euro an Anlagenbetreiber

(12.1.2014) Die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen nach EEG-Regeln haben von 2002 bis Ende 2013 Vergütungen in Höhe von von insgesamt 120,4 Mrd. Euro enthalten - dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/242) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Konsequenzen des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) hervor. Wie es weiter heißt, stieg in diesem Zeitraum die Stromerzeugung aus erneubaren Energiequellen stark an: Betrug die Stromeinspeisung über das EEG 2002 noch knapp 25 Mio. Megawattstunden, so waren es 2013 rund 132,4 Mio.

Überdies stieg die Zahl der von Vergünstigungen bei den Stromkosten profitierenden Unternehmen seit 2005 stark an: Waren es zunächst 297 Unternehmen, so wurden 2013 1.720 gezählt. Die begünstigte Strommenge stieg von rund 63,5 Gi­gawatt­stun­den auf 96,2 Gigawattstunden. Wie die Regierung schreibt, wären die Mehr­ein­nahmen auf dem EEG-Konto bei einer Abschaffung der Vergünstigun­gen nur vorübergehender Natur: „Denn bei einer Abschaffung der Besonderen Aus­gleichsregelung entstünden der deutschen stromintensiven Industrie erhebliche Wett­bewerbsnachteile, wodurch die Produktion in Deutschland zurückginge und somit auch ihr Beitrag zur Zahlung der EEG-Differenzkosten.“

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