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Experten bewerten neue Lärmverordnung  sowie „Schall 03“ eher positiv

(9.6.2014) Die „Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchfüh­rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (18/1280) wird von den meisten Exper­ten vorwiegend positiv aufgenommen. Dies wurde am 4. Juni bei der öffentlichen An­hörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich. In die Ände­rung eingearbeitet werden sollen neue Erkenntnisse aus den Bereichen Immissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie  Lärmausbreitung. Zudem soll die neue Berechnungsvorschrift „Schall 03“ (2012) das bisherige Verfahren aus dem Jahr 1990 ersetzen.

Für Jens Böhlke vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt der Entwurf eine Verbes­serung dar. So ermögliche die neue „Schall 03“ grundsätzlich eine genauere Berech­nung der Schienenlärmbelästigung betroffener Anwohner beim Neu- und Ausbau von Schienenstrecken (Lärmvorsorge). Hieraus würde nicht zuletzt auch eine größere Si­cherheit im Hinblick auf festgesetzte Maßnahmen zum Schutz der Anwohner von Ei­senbahnlärm resultieren. Ohne die Verordnung bestehe die Gefahr, dass das EBA sich zukünftig in einzelnen Planfeststellungsverfahren mit den Obergerichten in jedem Fall über die Frage, ob und in welchem Umfang zum Beispiel Schallschutzmaßnahmen an­erkannt werden können, gesondert auseinandersetzen müsse.

Wolfgang Herrmann von der Obermeyer Planen und Beraten GmbH hält es für überfällig, dass die fast 25 Jahre alte „Schall 03“ an den Stand der Technik ange­passt wird. Er habe bereits erste praktische Erfahrungen mit dem Entwurf der Richt­linie sammeln können und deshalb könne er bestätigen, dass sie trotz einer formal deutlich größeren Komplexität des Berechnungsverfahrens für den Anwender prakti­kabel und handhabbar sei.

Ebenso begrüßte Michael Jäcker-Cüppers vom Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) die Revision der „Schall 03“ in der vorliegenden Form - gleichwohl würden Defizite der alten Verordnung noch bestehen bleiben. Da­zu zählt er vor allem die unzureichende Definition des für die Immissionen einflussrei­chen Zustandes der Schienen. Diese sollte vorrangig verbessert werden, betonte er.

Für Wolfgang Probst von DataKustik bringt die Neufassung „voraussichtlich“ eine Verbesserung für die vom Lärm betroffene Bevölkerung. Diese gelte vor allem für die Integration von innovativen Schallschutz. Allerdings sei der Mehraufwand an Eingabe­daten durch die wesentlich differenziertere Beschreibung des Schienenverkehrs erheb­lich. Außerdem äußerte Probst erhebliche Zweifel, ob der Mehraufwand zur Erhöhung der Genauigkeit führen könne.

Kritisch äußerte sich Gerd Kirchhoff von der Bundesvereinigung gegen Schienen­lärm. Nach seiner Meinung unterläuft die geplante Verordnung das Vorhaben der Schaffung einer EU-einheitlichen Regelung zur Berechnung und Bewertung aller Ar­ten von Umgebungslärm und fördere die weitere Zersplitterung des nationalen Lärm­schutzrechts. Deshalb würde er es begrüßen, wenn die Entscheidung auf EU-Ebene abgewartet würde. Mit der Novelle packe die Bundesregierung keine einzige der wirk­lich drängenden Aufgaben im Verkehrslärmschutz an, insbesondere werde die im Koa­litionsvertrag vereinbarte verkehrsträgerübergreifende Gesamtlärmbetrachtung in der Novelle „nicht einmal angesprochen“. Wolf Maire vom Ingenieurbüro Bonk-Maire-Hoppmann kritisiert in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass die vorliegende Neu­fassung keine Änderungen an den technischen Daten und Kennwerten habe.

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