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6 mm dicke Trittschall-Dämmung mit Brief und Siegel

(3.7.2014) Estrichleger, die ihren Kunden konkrete Trittschall dämmende Eigenschaften zusichern, kommen nicht umhin, mit geprüften Materialien zu arbeiten. Hinter solchen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) verbirgt sich ein aufwen­diges System von Prüfungen und Qualitätskontrollen.

Jedes Jahr aufs Neue geht beispielsweise Geficell TDZ (Tritt­schall-Dämmung Zugelassen) ins Labor und wird in einem ge­normten Prüfstand eingebaut und untersucht. Bei dem Mate­rialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA NRW) in Dortmund überwacht Dipl.-Ing. Martin Teschner den Einbau im Prüfraum und positioniert das Hammerwerk an 5 verschiedenen Stellen auf dem schwimmenden Estrich (Bild rechts). In einem Raum darunter werden die Hammer-Geräusche abhängig von der Leistungsfähigkeit des Trittschallmaterials mehr oder weniger laut hörbar (Bild). Die Geficell TDZ schaffte zuletzt ein Trittschallverbesserungsmaß ΔLw von 20 dB. Das sind 2 dB mehr als im Prüfstand mindestens gefordert.

In Ergänzung zu den jährlich anstehenden Hauptprüfungen wird Geficell TDZ nach eigenen Angaben halbjährlich auch hinsichtlich ihrer dynamischen Steifigkeit unter­sucht. Dieser Wert dient zur Überwachung des Produktionsprozesses. Die dynamische Steifigkeit wird in einem anderen Labor bei dem MPA NRW geprüft. Dort liegt die Gefi­cell-TDZ-Probe unter einer schweren Stahlplatte und wird mit einem Prüfkörper beauf­schlagt (Bild). Das System schwingt nach und wird gemessen. Der Wert der dynami­schen Steifigkeit gibt Aufschluss über die Qualität des Materials.

Gesicherte Eigenschaften in Lila

Die lila Geficell TDZ ist eine 6 mm dicke Trittschalldämmung aus einem fein- und ge­schlossenzelligen PE-Schaum. Dieser verspricht unter einem schwimmenden Estrich eingebaut ein Trittschallverbesserungsmaß (Rechenwert) von 16 dB. Die dynamische Steifigkeit beträgt dabei ≤ 90 MN/m³ und die Zusammendrückbarkeit unter Belastung maximal 1 mm.

Im Wohnungsbau wird diese Bahn nach DIN 18560 Teil 2 bis zu Verkehrslasten von 2 kN/m² eingesetzt. Bei Planung und Ausführung sind die Vorgaben der allgemeinen bau­aufsichtlichen Zulassung Z-23.21-1234 und die Verlegeanleitung zu beachten.

Dipl.-Ing. Wolfgang Retsch, Produktentwickler bei Gefinex, weiß um die Mühen, das Material immer in der geforderten Qualität zu produzieren: „Wir haben mit als erste ei­ne solche Trittschallbahn auf den Markt gebracht. Die ursprünglichen Eigenschaften müssen dabei immer wieder überprüft werden. Der Aufwand ist groß. Deshalb werden im Estrichsektor nicht selten auch Produkte verbaut, die ungeprüft sind.“ Solche Bah­nen dürfen allerdings im Wohnungsbau als Trittschalldämmung nicht verbaut werden. Denn wenn es um die zugesicherten Eigenschaften beispielsweise im mehrgeschossi­gen Wohnungsbau geht, verstehen die Bauherren oft keinen Spaß. Retsch: „Hier müs­sen die Estrich-Profis auf die Qualität der Materialien und der handwerklichen Ausfüh­rungen sorgfältig achten. Bei uns ist das zugelassene Material lila.

Weitere Informationen zu Geficell TDZ können per E-Mail an Kingspan Gefinex angefordert werden.

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