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ZDB begrüßt Entscheidung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit

(13.7.2014) Positiv reagierte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) auf die Verabschiedung der Gewerbeanzeigenverordnung durch den Bundesrat. Durch die neue Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens soll die Arbeit der Finanzkon­trolle Schwarzarbeit (FKS) erleichtert werden.

Bisher waren mit der Gewerbeanzeige keine Nachweispflichten verbunden über das Vorhandensein ...

  • einer Betriebsstätte,
  • von Geschäftsräumen oder
  • eines Geschäftskontos.

Durch die jetzt vorgesehene Verpflichtung der Behörden, Gewerbeanzeigen auf An­haltspunkte für Scheinselbstständigkeit zu prüfen (Prüfungspflicht) und diese Ver­dachtsfälle der FKS zu übermitteln (Übermittlungspflicht) wird nun eine seit langem offene Regelungslücke geschlossen.

Weitere Schritte der Gesetzgebung müssten aber folgen. ZDB-Präsident Loewenstein: „Leider stellen wir zunehmend kriminelle und zum Teil sogar mafiöse Strukturen fest. Deshalb bedarf es zur Optimierung der Bekämpfung der organisierten Formen der Kri­minalität im Bereich von Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit auch Änderungen im Strafrecht, beispielsweise nach dem Vorbild des Bandendiebstahls für die banden­mäßige Begehung des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und des Un­terschreitens der Mindestlöhne.“

ZDB sieht Handwerkskammern in der Pflicht

Besondere Verantwortung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbst­ständigkeit komme aber auch den Handwerkskammern zu. Diese sollten verpflichtet werden, vor der Eintragung von Ein-Mann-Betrieben in die Handwerksrolle deren Kran­kenversicherung zu prüfen. Der Missbrauch der (Schein-)Selbstständigkeit könnte da­mit eingedämmt und ein oft vorprogrammierter sozialer Abstieg von Scheinselbststän­digen, die oftmals eher Opfer als Täter sind, verhindert werden.

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