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Brandschutznorm EN 16034 für Fenster, Türen und Tore verabschiedet

(10.8.2014; zuletzt upgedatet am 17.11.2016) Die Produkt­norm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wur­de von den EU-Mit­gliedsstaaten verabschiedet. Somit können entsprechende Hersteller seit dem 6.7.2015 ihre Produkte als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer- und Rauchschutzabschlüsse europaweit handeln. Gleichzeitig wird die deutsche Zulas­sungspraxis des „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnis­ses (ABP)“ oder der „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ)“ abgelöst. Während der Koexistenzphase (zwei oder fünf Jahre) können CE-Zeichen und ABP bzw. ABZ paral­lel genutzt werden, danach ist nur noch das CE-Zeichen zu­lässig.

Bei der Planung und dem Einsatz von Brandschutzelementen sind nunmehr die Klassifizierungsberichte inkl. technischer Dokumentation zu beachten. Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet dies, dass nun auch Ausschreibungen und technische Spezifikationen nach der neuen europäischen Produktnorm erfolgen können und nach der Koexistenzphase erfolgen müssen. Der Klassifizierungsbericht gemäß EN 13501-2 ersetzt dann die Allg­emeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen für Feuerschutzabschlüsse bzw. das Allgemei­ne Bauaufsichtliche Prüfzeugnis.

Wichtige Kenngrößen der europäischen Brandschutznormung (Tabelle vergrößern)

In besagtem Klassifizierungsbericht ist der zulässige Variantenbereich des Systems beschrieben, einschließlich des erweiterten Anwendungsbereichs, dem so genannten EXAP-Bericht. In diesem werden die Übertragbarkeit von Größen sowie die Austausch­barkeit von Beschlägen, Materialien und geprüfte Konstruktionsdetails geregelt. Der Austausch von Beschlägen und Zubehör ist dabei besonders wichtig. Die Angaben ge­mäß EN 16034 müssen durch weitere Informationen ergänzt werden, wenn diese ein­gesetzt werden als ...

Auch das Zulassungsverfahren ändert sich grundlegend. Die Rolle des DIBt übernimmt eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (PZ-Stelle), die als fachliche „Aufsicht“ für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen agiert und für die EN 16034 akkre­ditiert und notifiziert sein muss. Hierfür sind eine umfangreiche Produktkompetenz und Erfahrung notwendig, denn die Angaben und Aussagen müssen im Falle eines Scha­dens oder bei Nachfragen der Marktaufsicht belastbar sein.

Brandprüfung von einem Fenster mit Oberlicht
Brandprüfung von einem Fenster mit Oberlicht 

Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers kann die PZ-Stelle das "Zer­tifikat für die Bestätigung der Leistungsbeständigkeit" ausstellen, das Grundlage für die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung ist.

Update: verschoben auf den 1. November 2016

Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 13.11.2015 wurde die Einführung der Produktnorm EN 16034 verschoben. Seit dem 1.11.2016 kann die Norm aber nun zur CE-Kennzeichnung genutzt werden. Die Koexistenzphase geht bis zum 1.11.2019. Das europäische Amtsblatt vom 28.10.2016 erinnert zudem noch einmal daran, dass die Brandschutznorm EN 16034 nur in Verbindung mit den jeweiligen Produktnormen gilt (siehe oben).

Hersteller können nun also ihre Produkte mit dem CE-Zeichen europaweit in den Ver­kehr bringen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Neben den Prüfnachweisen gehört hierzu auch eine Fremdüberwachung durch eine notifizierte Produktzertifizie­rungsstelle (NPZ), die das notwendige Zertifikat ausstellen muss.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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