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Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Hersteller von Betonpflastersteinen


  

(14.9.2014) Das Bundeskartellamt hat weitere Bußgelder gegen 14 Hersteller von Betonpflastersteinen und 17 ver­antwortlich handelnde Personen wegen Preisabsprachen verhängt. Die Bußgelder belaufen sich auf insgesamt rd. 6,2 Mio. Euro und betreffen Preisabsprachen in der Marktregion Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Landkreisen benachbarter Bundesländer im Zeitraum von Ende 2006 (zum Teil auch Ende 2007) bis Anfang 2010. Bei den insoweit betroffenen Unterneh­men handelt es sich um ...

Während eines wesentlich kürzeren Zeitraums waren ferner die Feiter Betonstein­werk GmbH, Linnich, und Metten Stein & Design GmbH & Co. KG, Overath, beteiligt.

Gegen die Berding Beton GmbH, Steinfeld, wurde infolge ihres im Frühjahr 2010 ge­stellten Kronzeugenantrages in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellam­tes kein Bußgeld verhängt.

„Unternehmertreffen West bzw. Ost“

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: „Die Unternehmen wa­ren Teilnehmer der so genannten 'Unternehmertreffen West bzw. Ost' in Nordrhein-Westfalen, die etwa fünfmal jährlich stattfanden. Unter den Teilnehmern herrschte das gemeinsame Grundverständnis, dass man sich im Vertrieb von Standard-Beton­pflastersteinen für den Straßen-, Garten- und Landschaftsbau gegenseitig keinen aggressiven Preiswettbewerb mache. Nahezu alle der genannten Unternehmen nah­men an einem Marktinformationssystem 'Betonpflastersteine' teil, deren Ergebnisse in den Unternehmertreffen diskutiert wurden. Auf dieser Basis wurden zu den jeweils passenden Zeitpunkten für die Jahre 2007 (zum Teil 2008) bis 2010 konkrete Größen­ordnungen von Preiserhöhungen untereinander vereinbart. Als Referenzprodukt fun­gierte bei den Preiserhöhungsdiskussionen regelmäßig der umsatzstarke Standard­stein8-er grau.“

Die Organisation und Moderation der Unternehmertreffen übernahm ein Bereichsge­schäftsführer des Branchenverbandes gegen den ebenfalls ein Bußgeld verhängt wurde.

Bei Bußgeldfestsetzung wurde bezüglich fünf der bebußten Unternehmen mildernd berücksichtigt, dass diese in dem Verfahren nach der Bonusregelung mit dem Bun­deskartellamt kooperiert haben. Ferner wurde mit der Mehrzahl der betroffenen Un­ternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt, was sich für diese zusätzlich bußgeldmildernd auswirkte.

In dem Verfahren gegen Hersteller von Betonpflastersteinen hatte das Bundeskar­tellamt bereits 2012 Bußgelder in Höhe von rd. 2,3 Mio. Euro wegen Preisabsprachen betreffend andere Marktregionen verhängt. Dies betraf weitere sechs Unternehmen und handelnde Personen. Insgesamt summieren sich die in dem Gesamtverfahren „Be­tonpflastersteine“ verhängten Bußgelder somit auf gut 8,5 Mio. Euro. - Die Bußgelder sind teilweise noch nicht rechtskräftig.

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