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Evaluierungsstudie zur Kraft-Wärme-Kopplung vom BMWi

Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu den Einsatzmöglichkeiten von Kraft-Wärme-Kopplung (Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie) sowie Evaluierung des KWKG im Jahr 2014
  

(5.10.2014) Mit einiger Verzögerung hat das Bundesministeri­um für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 2. Oktober eine Eva­luierungsstudie zur aktuellen Situation und den Perspektiven der Kraft-Wärme-Kopplung veröffentlicht. Das Gutachten dient als wichtige Grundlage für die in §12 des Kraft-Wärme-Kopp­lungsgesetzes (KWKG) vorgesehene Evaluierung der umlage­finanzierten Förderung.

Das vom BMWi in Auftrag gegebene Gutachten wurde von einem Konsortium bestehend aus Prognos, Fraunhofer IFAM, IREES und BHKW Consult erstellt. Neben den Grundlagen für die Evaluierung des KWKG umfasst es auch eine Kosten-Nut­zen-Analyse von KWK im Vergleich zu anderen Technologien. Zugleich trifft das Gutachten Aussagen zu den Ausbaupotenzialen sowie zur Rolle der KWK im künftigen Strom- und Wärmemarkt.

Die Ergebnisse des Gutachtens will das BMWi nun in einem nächsten Schritt mit der betroffenen Branche konsultieren. Konkrete Schlussfolgerungen für die künftige Aus­gestaltung der KWKG-Förderung werden dann auf Basis der Ergebnisse des Gutach­tens und der Branchenkonsultation gezogen. Hierbei soll auch eine Verzahnung mit den Entscheidungen zum künftigen Strommarktdesign erfolgen.

Neubau und Modernisierung der nach dem KWKG geförderten KWK-Anlagen bis 50 kW in MW
(Quelle: Prognos 2014, Abbildung 39 auf Seite 179 der Studie)
Neubau und Modernisierung der nach dem KWKG geförderte KWK-Anlagen bis 50 kW in MW

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur Evaluierungsstudie

Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte im Hinblick auf die bevorstehende Novelle des KWKG:

„Die Energiewirtschaft begrüßt, dass mit der KWK-Studie nun endlich die Grundlage für die Novelle des KWK-Gesetzes geschaffen worden ist. Diese ist dringend notwendig, um drohende Abschaltungen von hocheffizienten KWK-Anlagen in der allgemeinen Ver­sorgung zu verhindern. Nach der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geht es jetzt darum, mit der KWKG-Novelle eine wirtschaftliche Basis für hoch­effiziente KWK-Anlagen im Bestand, im Neubau und der Modernisierung zu schaffen. Nur so können das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel von 25 Prozent KWK-Stroman­teil bis 2020, das Klimaschutz- sowie das Effizienzziel der Bundesregierung für 2020 erreicht werden.“

Die Energiewende erzeugt laut BDEW ein ihren eigenen Zielen abträgliches Paradoxon: die effizientesten Anlagen, die neben Strom auch vergleichsweise klimaschonend und preisgünstig Wärme für Heizung, Warmwasserbereitung sowie Industrieprozesse erzeu­gen, arbeiten seit zwei Jahren unwirtschaftlich. Trotz hoher Verluste aus dem Strom­geschäft besteht weiterhin die Pflicht zur Versorgung der Wärmenetzkunden. Die Wär­meerlöse reichen jedoch bei Weitem nicht aus, den defizitären Stromverkauf der KWK-Anlagen auszugleichen. Viele Stadtwerke und Kommunen sind von dieser prekären Si­tuation bereits betroffen.

Parallel zur Novelle des KWK-Gesetzes müssten deshalb die Vorbereitungen für das künftige Marktdesign weitergehen. So sollten auch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass sich der Betrieb von Kraftwerken wieder lohnt.

Die Energieeffizienzrichtlinie der EU gibt den Mitgliedsstaaten vor, die KWK-Potenziale umfassend zu heben. Der KWK-Bericht habe klar herausgearbeitet, dass ein betriebs- wie volkswirtschaftlich hohes KWK-Potenzial in Deutschland vorhanden sei, aber Ver­besserungen im KWK-Gesetz dringend notwendig seien. Nun müsse als nächster Schritt zügig ein entsprechender Referentenentwurf vom Bundeswirtschaftsministeri­um erstellt werden. Nur mit einer kurzfristigen Überarbeitung des KWK-Gesetzes könn­ten flexible KWK-Anlagen weiterhin und künftig die schwankende Stromerzeugung aus Sonne und Wind flankieren. Gleichzeitig bleibe das 25 Prozent-KWK-Ziel erreichbar, würden CO₂-Emissionen gesenkt sowie die Effizienz im Wärmemarkt gesteigert - ver­sicherte Frau Müller.

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