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Investitionen im Rahmen der Selbstnutzung sind später nicht absetzbar

(13.10.2014) Es ist nicht unüblich, dass die Nutzungsart ei­ner privaten Immobilie häufiger wechselt: Mal wird sie vom Ei­gentümer bewohnt, dann wieder von einem Mieter. Steuerlich gefährlich ist es laut Infodienst Recht und Steuern der LBS, wenn der Eigentümer in der Phase der Selbstnutzung Investi­tionen tätigt, die er dann im Vorgriff auf eine Zeit der Vermie­tung als Werbungskosten steuerlich geltend machen will.

Der Fall: Während ein Steuerzahler seine Wohnung selbst nutzte, ließ er Instandsetzungsarbeiten daran durchführen. In seiner Steuererklärung gab er später an, es habe sich hier­bei um vorab entstandene Werbungskosten mit Blick auf eine nach der Eigennutzung geplante Vermietung gehandelt. Das machte allerdings das zuständige Finanzamt nicht mit. Es bestritt, dass solch eine Lösung steuerrechtlich überhaupt möglich sei.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof schloss sich der Meinung der Finanzverwaltung an: Die Richter wiesen darauf hin, diese Frage sei bereits durch die laufende Rechtspre­chung des Senats ausreichend geklärt - und zwar auf eine für den Steuerzahler ne­gative Weise. Vorab entstandene Werbungskosten kämen in dieser Fallkonstellation grundsätzlich nicht in Frage. Auch von einer neu sich stellenden juristischen Frage könne hier keine Rede sein. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX B 19/09)

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