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IVD: Gesetzentwurf zum „Bestellerprinzip“  in seiner jetzigen Form praxisuntauglich

(3.11.2014) Der Immobilienverband IVD begrüßt die Empfehlung des Bundesratsaus­schusses, den Gesetzentwurf zum „Bestellerprinzip“ an den Marktalltag anzupassen. Konkret geht es dabei um folgende Situationen aus der täglichen Praxis:

  1. Ein Wohnungsmakler hat Vermittlungsverträge mit mehreren Mietwohnungssu­chenden geschlossen und holt aus diesem Grund den Auftrag vom Vermieter ein, eine Wohnung anzubieten.
  2. Ein Makler sucht eine Wohnung für einen Interessenten, der diese jedoch ab­lehnt. Darauf hin bietet der Makler die Wohnung einem anderen Interessenten an.

„Nach dem aktuellen Gesetzentwurf hätte der Makler in beiden Fällen keinen Anspruch auf eine Provision - obwohl er die komplette Vermittlungsleistung erbringt“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD.

Fall Eins: „Ein Makler darf dem Gesetzentwurf zufolge von einem Mieter nur dann eine Provision verlangen, wenn er ausschließlich für ihn auf die Suche nach einer Woh­nung geht. Insbesondere in Großstädten kommt dieser Fall aber sehr selten vor. Mak­ler haben dort in der Regel viele Kunden mit ähnlichen Suchprofilen“, erklärt der Präsi­dent.

Fall Zwei: „Bietet der Makler die Wohnung nach einer Ablehnung des ersten Interes­senten einer anderen Person an, ist der Wohnungssuchende nicht mehr der Auftrag­geber und in der Folge nicht provisionspflichtig.“ Wie auch der Bundesratsausschuss erkannt hat, führt dies dazu, dass ein Makler eine Wohnung, die er in seinem Portfolio hat, nicht anbieten kann - auch wenn sie perfekt zu den Anforderungen des Mieters passt. „Der Bundesratsausschuss bezeichnet diese Situation zu Recht als absurd. Das Bestellerprinzip in dieser Form hilft keinem Wohnungssuchenden", warnt Kießling.

Der IVD begrüßt den Vorschlag des Bundesratsausschusses, den Gesetzentwurf da­hingehend zu ändern, dass ein Makler in genannten Fällen einen neuen Auftrag vom konkreten Interessenten einholen kann. „Das Bestellerprinzip würde dann eher dem Alltag der Wohnungsvermittlung entsprechen. Unserer Ansicht nach ist es jedoch nach wie vor ungeeignet, um den Wohnungsmarkt in Deutschland zu entspannen.“

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