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VDI-Schulung zum hygienisch sicheren Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

(7.11.2014) Der Gesetzgeber reagiert auf die Legionellen-Epidemien 2010 in Ulm sowie 2013 in Warstein und erarbeitet eine Verordnung, durch die im Lauf des Jahres 2015 Verdunstungskühlanlagen mit Meldepflicht belegt werden sollen. Die angestrebte Ver­ordnung soll Festlegungen zum hygienisch einwandfreien Betrieb treffen, die im We­sentlichen auf der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 „Rückkühlwerke - Sicherstellung des hy­gienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)“ basie­ren.

Ca. 10.000 Menschen müssen in drei Jahren geschult werden.

Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 beschreibt nicht nur die Hygieneaspekte bei Planung, Ausführung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, sondern legt auch ein Konzept für eine Schulung der verantwortlichen Personen dar. Der VDI geht davon aus, dass in den nächsten drei Jahren ca. 10.000 Menschen im hygienisch sicheren Umgang mit Verdunstungskühlanlagen geschult werden müssen.

Schulung von Referenten

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik will daher zur Qualitätssicherung ein Schulungspartnersystem initiieren, wie es sich bei den Richtlinien-Schulungen zu VDI 6022 und VDI/DVGW 6023 bewährt hat. Am 8. Januar 2015 können Interessenten an einer Referententätigkeit im Rahmen von VDI-Partnerschulungen an einer Erstschu­lung in Düsseldorf teilnehmen, um die über den Rahmen ihrer jeweiligen Berufsausbil­dung hinausgehende erforderliche Qualifikation zu erwerben.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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