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Immobilienwirtschaft: „Ein Schritt vor und zwei Schritte zurück zur Mietpreisbremse“

(17.11.2014) Die Forderung des Bundesrates, zentrale Regelungen des Gesetzentwur­fes zur Mietpreisbremse zu überarbeiten, stößt bei der Immobilienwirtschaft auf hef­tige Kritik: „Der Versuch der Länderkammer, die gegenüber dem Referentenentwurf im Konsens der Koalitionsfraktionen vereinbarten Korrekturen rückgängig zu machen, ist Gift für das Investitionsklima. Das Ergebnis wäre eine ‚Ein-Schritt-vor-und-zwei-Schritte-zurück-Politik‘, die den Neubau als das einzig probate Mittel gegen ange­spannte Wohnungsmärkte und steigende Mieten abwürgt“, so Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des IVD, die Position der Bundesländer.

Gift für's Investitionsklima

Geht es nach den Ländern, soll die Regelung, wonach neu errichtete Wohnungen ge­nerell von der Mietpreisbremse ausgeklammert sind, nur noch für fünf Jahre nach der ersten Vermietung gelten. „Damit wird die Mietpreisbremse wieder genau zu der In­vestitionsbremse, die sie zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens war und der man zu Recht mit der unbefristeten Ausnahmeregelung zu Leibe gerückt ist“, erklärte Kieß­ling.

Fast schon erwartungsgemäß hatten sich die Länder am 7. November auch auf die Forderung verständigt, die vier Kriterien abzuschaffen, die geprüft werden müssen, um ein Gebiet als angespannten Wohnungsmarkt bezeichnen zu können. „Die Hürden, die im Gesetzentwurf für den Einsatz der Mietpreisbremse errichtet wurden, sind oh­nehin viel zu niedrig. Es darf nicht allein dem Gutdünken der Bundesländer überlassen bleiben, wo die Mietpreisbremse eingesetzt werden soll“, appellierte Kießling an die Bundesregierung. Stattdessen müssten die Kriterien im weiteren parlamentarischen Verfahren deutlich präzisiert werden, um einem inflationären Einsatz der Mietpreis­bremse und einem Anstieg von Mietrechtsprozessen Einhalt zu gebieten.

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