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Neue VdZ-Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs

VdZ-Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs
  

(25.11.2014) Der VdZ hat in Zusammenarbeit mit KfW und BAFA neue Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Ab­gleichs bereitgestellt. Zusätzlich zum gewohnten Formular „Einzelmaßnahme“ gibt es jetzt auch ein Formular für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses - bzw. die Sanierung zu einem Effizienzhaus.

In den neuen Bestätigungsformularen werden bauliche und planerische Eckpunkte der Heizungsanlage festgehalten und vorliegende Berechnungsergebnisse des hydraulischen Ab­gleichs sowie die Einstellungen an der Heizungsanlage abge­fragt.

Die nachzuweisenden Leistungen - wie gewohnt auf Seite 2 des Formulars - wurden praxisnah überarbeitet. Zudem wird auf die Besonderheiten des hydraulischen Ab­gleichs bei Fußboden- und Einrohrheizungen eingegangen.

Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind zwei Ver­fahren zulässig.

  • Das so genannte Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die relevan­ten Werte überschlägig ermittelt werden. Dieses Vorgehen ist bis zum 31.12.2016 befristet.
  • Danach wird bei einer Einzelmaßnahme nur noch eine Softwareberechnung, das Verfahren B, anerkannt. Bei der Bestätigung für ein KfW-Effizienzhaus ist Ver­fahren B schon heute Voraussetzung.

Für das Fachhandwerk werden über Verbandsorganisationen oder Hersteller bundes­weit Schulungen für die Softwareberechnung angeboten. Weiteres Arbeitsmaterial zum hydraulischen Abgleich soll derzeit erarbeitet werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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